Die Bilanz unterscheidet zwischen Vermögen und Schulden. Hier können Sie eine Muster-Bilanz sehen mit Einzelheiten zu Aktiven und Passiven, Eigen- und Fremdkapital.
Die Bilanz eines Unternehmens unterscheidet zwischen Vermögen (Aktiven) und Schulden (Passiven). Der Überschuss des Vermögens über die Schulden bezeichnet man als Reinvermögen, bzw. als Eigenkapital.
Das Vermögen kann sich dabei aus Bargeld, Guthaben auf dem Bank- oder Postkonto sowie Gütern (Fahrzeuge, Maschinen, Immobilien etc.) zusammensetzen. In der Buchhaltung nennt man dieses Vermögen die Aktiven. Die Aktivseite (Vermögens- und Investitionsseite) gibt Auskunft darüber wie das Unternehmen das verfügbare Kapital angelegt hat.
Das Fremdkapital besteht auf der andern Seite (Passiven) aus noch nicht bezahlten Rechnungen (Kreditoren) sowie Schulden bei der Bank oder Privaten. Das Fremdkapital und das Eigenkapital bilden zusammen die Passiven. Die Passivseite (Kapital- oder Finanzierungsseite) zeigt, wer dem Unternehmen Kapital zur Verfügung gestellt hat.
In der Bilanz werden die Aktiven und die Passiven einander gegenüber gestellt und so ins Gleichgewicht gebracht. Die Bilanz ist immer nur eine Momentaufnahme. Häufigster Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
Muster-Bilanz
Die Aktivseite ist in Umlaufvermögen und Anlagevermögen gegliedert:
- Zum Umlaufvermögen gehören die flüssigen Mittel (Kasse, Post- und Bankguthaben) und die Vermögensteile (Kundenguthaben (Debitoren), Vorräte), die kurzfristig (d.h. innerhalb eines Jahres) zu Geld gemacht werden können.
- Das Anlagevermögen umfasst die Vermögensteile, die dem Unternehmen für lange Zeit (meist über mehrere Jahre) zur Nutzung bereitstehen (Büroeinrichtungen, Geschäftsliegenschaft, Maschinen etc.).
Die Passivseite unterscheidet zwischen Fremd- und Eigenkapital:
- Unter Fremdkapital (oder Schulden) sind die Ansprüche aussenstehender Geldgeber am Unternehmensvermögen zusammengefasst. Das Fremdkapital wird nach Fälligkeit geordnet (die zuerst fälligen Ansprüche stehen zuoberst).
- Unter Eigenkapital (Reinvermögen) versteht man die Eigentümeransprüche am Unternehmensvermögen. Bei Aktiengesellschaften gehören dazu das Aktienkapital, bei GmbH das Stammkapital sowie bei beiden die Reserven und ein allfälliger Gewinnvortrag.