Um die Geschäftsentwicklung eines KMU zu analysieren und diese so mit anderen Unternehmen oder vorgehenden Geschäftsjahren vergleichen zu können, ist die Aufstellung einer Erfolgsrechnung wichtig.
Mit Hilfe von in regelmässigen Abständen aufgestellten Erfolgsrechnungen können sich KMU ein Bild von ihren wirtschaftlichen Leistungen machen. Erfolgsrechnungen sind für verschiedene interne oder externe Akteure von Nutzen. So dienen sie dem Management bei der guten Unternehmensführung, Anlegern oder auch Banken, z. B. bei Kreditanträgen.
Definition
Mit Hilfe der Erfolgsrechnung lässt sich feststellen, ob das Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum (Monat, Quartal, Jahr) durch seine Tätigkeiten Gewinne oder Verluste erzielt hat.
Hierzu setzt sich die Erfolgsrechnung aus zwei Hauptteilen zusammen: Ertrag und Aufwand. Im Allgemeinen stellen der Erlöse aus Lieferungen und Leistungen oder auch mit der betrieblichen Tätigkeit verbundene Erträge (z. B. Mieterträge oder Erträge aus der Personalüberlassung) den wichtigsten Ertrag dar. Demgegenüber stellen bezogene Lieferungen und Leistungen, Arbeitsentgelte und Betriebskosten (z. B. Mieten) den überwiegenden Teil des Aufwands dar.
Der Saldo aus dieser Gegenüberstellung (also die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand) stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres dar. Hierbei kann ein Überschuss oder ein Fehlbetrag als Ergebnis vorliegen.
Rechtsgrundlage
Die Erfolgsrechnung ist Teil der Jahresrechnung (auch „Einzelabschluss“ genannt) eines Unternehmens. Zur Jahresrechnung gehören ausserdem die Bilanz und der Anhang. Diese Jahresrechnung ist obligatorisch und soll laut Artikel 958 des Obligationenrechts (OR) die „wirtschaftliche Lage des Unternehmens so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können.“
Die Mindestgliederung der Erfolgsrechnung ist in Artikel 959b OR festgelegt. Hiernach sind zwei Optionen möglich:
- die Produktionserfolgsrechnung (in der mindestens die in Absatz 2 definierten elf Positionen ausgewiesen werden müssen),
- die Absatzerfolgsrechnung (die sich mindestens aus den Absatz 3 beschriebenen acht Positionen zusammensetzt).
Am weitesten verbreitet ist die Produktionserfolgsrechnung.
Mehrstufige Erfolgsrechnung
Die in Form einer Tabelle (oder einer Liste) dargestellte Erfolgsrechnung kann in mehrere Ebenen oder Stufen unterteilt werden, wobei für diese einzelnen Teile jeweils ein Zwischenergebnis ausgewiesen wird.
Eine zweistufige Erfolgsrechnung wird von Unternehmen in der Regel verwendet, auch wenn sie gesetzlich nicht verlangt wird. Unterschieden werden dabei so genannte „betriebliche Positionen und Geschäftsvorfälle“ und so genannte „betriebsfremde“ Positionen.
- In der ersten Stufe werden der variable Ertrag und Aufwand für Lieferungen und Leistungen (Aufwand für bezogene Lieferungen und Leistungen, Personalaufwand, Mietaufwand gegenüber Nettoerlösen aus Lieferungen und Leistungen und Zinsertrag) dargestellt. Dieser Teil der Tabelle endet mit einer Zwischensumme, die als „Betriebsergebnis“ bezeichnet wird.
- Die zweite Stufe umfasst die neutralen Aufwendungen und Erträge (wie Liegenschaftsaufwand, aussergewöhnliche Aufwendungen, direkte Steuern gegenüber aussergewöhnlichen Erträgen). Dieser letzte Teil der Tabelle endet mit dem „Unternehmensergebnis“.
Ausserdem können weitere Ebenen eingefügt werden, durch die verschiedene Komplexitätsgrade, aber auch zusätzliche Informationen hinzukommen (wie z. B. Gewinn von Zinsen und Steuern).
Quellen: Obligationenrecht, Almanach EXPERTsuisse, Blog BetterStudy, Website Bexio (15. Juli 2021)