Ukrainische Flüchtlinge einstellen – ja, aber wie?

Für die überwiegende Mehrheit der Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, gilt heute der Schutzstatus S. Dieser Aufenthaltsstatus gibt ihnen das Recht zu arbeiten, indem sie dies einfach bei den zuständigen Behörden melden. Für Unternehmen ist das eine Gelegenheit, oft hochqualifizierte und sehr motivierte Mitarbeitende einzustellen.

Zwei Personen geben sich an einem Schreibtisch die Hand

Rund 40'000 erwachsene ukrainische Flüchtlinge halten sich derzeit als "schutzbedürftige Personen" mit Schutzstatus S in der Schweiz auf. Ende November 2025 hatten laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) rund 46% der Personen mit S-Status im erwerbsfähigen Alter nach drei Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine Stelle gefunden. Von den rund 16'000 ukrainischen Staatsangehörigen, die derzeit landesweit beschäftigt sind, arbeiten 19% in den Bereichen Planung, Beratung oder Informatik, 17% im Gastgewerbe, 7% im Bereich persönliche Dienstleistungen, 5% im Bildungswesen und 5% in der sozialen Unterbringung und in sozialen Einrichtungen.

"Die meisten Einstellungen finden in Branchen statt, in denen Arbeitskräftemangel herrscht", beobachtet Hugo Houbart, Koordinator von refugees[at]work, einer Initiative des Kantons Genf. Er leitet diese Platform für die berufliche Integration von Flüchtlingen, die von Staat  und Privatsektor getragen wird. Im Oktober 2025 hat der Bundesrat beschlossen, dass Personen mit S-Status ohne Zustimmung der kantonalen Behörden eingestellt werden können. Künftig reicht eine einfache Meldung über das Portal EasyGov. "Diese Vereinfachung des Verfahrens wurde von den Arbeitgebern positiv aufgenommen. Nun bilden Personen mit Schutzstatus S einen Pool an sofort verfügbaren Arbeitskräften", fährt Hugo Houbart fort.

Kompetenzen anerkennen

Viele Flüchtlinge sind hoch qualifiziert. "Die Frage der Anerkennung von Abschlüssen ist besonders wichtig", sagt Élisabeth Alfs-Lapraz, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit von Arbeitsintegration Schweiz. Ukrainische Hochschulabschlüsse in reglementierten Bereichen (Anwalt, Arzt, Lehrer) werden in der Schweiz jedoch nicht anerkannt. "Es besteht also ein echtes Risiko, dass Kompetenzen verschwendet werden, weil Arbeitgeber oft keine klaren Informationen haben, diese Profile zu würdigen." Suchinstrumente wie die Website anerkennung.swiss ermöglichen es beispielsweise, den Arbeitgeber oder Arbeitssuchenden an die zuständige Behörde zu verweisen, um seinen Fall zu bewerten.

Bestimmte Einschränkungen berücksichtigen

Die Sprachbarriere ist eines der grössten Hindernisse für die berufliche Integration von Schutzbedürftigen und anderen Geflüchteten. "Viele Betriebe fordern nach wie vor Sprachkenntnisse auf annähernd muttersprachlichem Niveau. Oft reicht jedoch bereits das Niveau B1 aus, um ein gutes Verständnis und eine gute Ausdrucksfähigkeit zu gewährleisten. Bei Unklarheiten kann man auf automatische Übersetzungstools oder Drittsprachen wie Englisch zurückgreifen", erklärt Élisabeth Alfs-Lapraz.

Personen, die für hochqualifizierte Positionen wie beispielsweise Führungspositionen in einem grossen Unternehmen in Frage kommen, entscheiden sich oft für eine Zwischenstelle, auf welcher sie eine der Landessprachen verbessern, bevor sie nach Erreichen eines fortgeschrittenen Niveaus wieder in Führungspositionen zurückkehren können. "Drei Jahre nach der Ankunft der ersten Flüchtlinge können wir bereits einige Einstellungen in Führungspositionen beispielsweise im Rohstoffhandel verzeichnen", sagt Hugo Houbart, Koordinator von refugees[at]work.

Darüber hinaus sind etwa zwei Drittel der Schutzbedürftigen Frauen, von denen einige für die Betreuung ihrer Kinder sorgen müssen. Da der Mangel an Kapazitäten in der Tagesbetreuung für diese Personengruppe ein grosses Hindernis darstellt, können Unternehmen ihre Einstellung vereinfachen, indem sie Teilzeitverträge anbieten. "Flexible Arbeitszeiten oder eine Organisation, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert, können einen echten Unterschied machen", rät Élisabeth Alfs-Lapraz.

Motivierte Beschäftigte

Über die wirtschaftliche Dimension hinaus kann die Einstellung von Personal aus der Ukraine für die Unternehmen auch einen menschlichen Gewinn bedeuten. Adrian Gerber, Beauftragter für die Integration in den Arbeitsmarkt beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, erinnert daran, dass viele ukrainische Flüchtlinge durch ihre Flucht vor dem Krieg ihre berufliche Tätigkeit und ihren Status verloren haben. "Viele sind umso motivierter, sich weiterzubilden und beruflich zu integrieren, um Kompetenzen für ihre Karriere in der Schweiz oder in der Ukraine zu erwerben und zu erhalten." Diese Feststellung spiegelt sich auch in den Rückmeldungen der Arbeitgeber wider. "Im Allgemeinen sind die Unternehmen sehr zufrieden, dass sie eine Person mit einer S-Bewilligung eingestellt haben", betont Sepala Megert, Geschäftsleiter von Arbeitsintegration Schweiz.

Drei Jahre nach Beginn des Krieges wird deutlich: Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden vereinfacht, das Potenzial ist vorhanden – nun sind die Unternehmen verstärkt gefordert, diese Chance zu ergreifen.


Zum Thema

Unterstützung durch Bund und Kantone

Jeder Kanton verfügt über begleitende Massnahmen zur beruflichen Eingliederung von vorläufig aufgenommenen Personen. Parallel dazu hat der Bund ein Pilotprogramm zur finanziellen Unterstützung der Einarbeitung im Umfang von CHF 5 Millionen pro Jahr bis 2027 aufgelegt. In Genf beispielsweise übernimmt das Programm zur Förderung der Beschäftigung (PAVE) während der ersten sechs Monate der Tätigkeit bis zu 40% des Lohns einer geflüchteten Person, sofern dieser ein unbefristeter Vertrag (mit einer Mindestbeschäftigungszeit von 80% für mindestens 18 Monate) angeboten wird. "Für Personen über 50 Jahre kann diese Unterstützung sogar auf bis zu 12 Monate verlängert werden", erklärt Hugo Houbart, Koordinator von refugees[at]work. Unternehmen, die die Einstellung einer Person mit S-Status in Betracht ziehen, müssen sich an die zuständige kantonale Behörde wenden, um sich über die Bedingungen für die Gewährung dieser Beihilfen zu informieren. Die kantonalen Kontaktstellen finden sich unter dem unten angegebenen Link ("Wir haben eine Stelle zu vergeben").

Letzte Änderung 07.01.2026

Zum Seitenanfang

https://www.kmu.admin.ch/content/kmu/de/home/aktuell/monatsthema/2026/ukrainische-fluechtlinge-einstellen-wie.html