Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht folgende Vergabeverfahren vor: offenes/selektives Verfahren, Einladungsverfahren und freihändige Vergabe.
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vier verschiedene Vergabeverfahren vor:
- Offenes Verfahren. Bei diesem Verfahren wird der Auftrag öffentlich ausgeschrieben und jeder Anbieter kann eine Offerte einreichen.
- Selektives Verfahren. Bei diesem Verfahren können interessierte Anbieter ihre Teilnahme beantragen. Wer vom Auftraggeber ausgewählt wurde, kann anschliessend eine Offerte einreichen.
- Einladungsverfahren. Bei diesem Verfahren findet keine öffentliche Ausschreibung statt. Die Beschaffungsstelle fordert mindestens drei Anbieter direkt auf, eine Offerte einzureichen.
- Freihändige Vergabe. Bei diesem Verfahren findet keine öffentliche Ausschreibung statt. Die Beschaffungsstelle vergibt einen Auftrag direkt an einen Anbieter, wobei die Gründe für diese Ausnahme zu erläutern sind.
Quelle: Website der Beschaffungskonferenz des Bundes, 15.10.2020