Vergabeverfahren: offenes/selektives Verfahren, Einladungsverfahren oder freihändige Vergabe

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht folgende Vergabeverfahren vor: offenes/selektives Verfahren, Einladungsverfahren und freihändige Vergabe.

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vier verschiedene Vergabeverfahren vor:

  • Offenes Verfahren. Bei diesem Verfahren wird der Auftrag öffentlich ausgeschrieben und jeder Anbieter kann eine Offerte einreichen.
  • Selektives Verfahren. Bei diesem Verfahren können interessierte Anbieter ihre Teilnahme beantragen. Wer vom Auftraggeber ausgewählt wurde, kann anschliessend eine Offerte einreichen.
  • Einladungsverfahren. Bei diesem Verfahren findet keine öffentliche Ausschreibung statt. Die Beschaffungsstelle fordert mindestens drei Anbieter direkt auf, eine Offerte einzureichen.
  • Freihändige Vergabe. Bei diesem Verfahren findet keine öffentliche Ausschreibung statt. Die Beschaffungsstelle vergibt einen Auftrag direkt an einen Anbieter, wobei die Gründe für diese Ausnahme zu erläutern sind.
Quelle: Website der Beschaffungskonferenz des Bundes, 15.10.2020


Informationen

Letzte Änderung 03.03.2021

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