Die Gründung einer Firma sollte nach einem präzisen Aktionsplan erfolgen. Dieser umfasst neun Schritte, die hier detailliert vorgestellt werden.
Die folgenden Schritte werden in dieser Rubrik anhand von konkreten Firmenbeispielen veranschaulicht.
Schritt 1: Geistiges Eigentum
Aus anfänglichen Ideen entwickelt ein Unternehmen mit viel Ausdauer greifbare Innovationen und Kreationen: technische Erfindungen, griffige Marken oder originelle Produkt- und Verpackungsdesigns. Überlegen Sie sich frühzeitig, ob und wie Sie diese Werte vor Missbrauch schützen wollen. Und sorgen Sie dafür, nicht selbst Geistiges Eigentum von Dritten zu verletzen.
Schutz bieten
- der Markenschutz für Produktenamen und Logos,
- der Patentschutz für technische Erfindungen,
- der Designschutz für neue Muster und Formen,
- der Urheberrechtsschutz für künstlerische Werke wie Texte und Lieder.
Während der Urheberrechtsschutz automatisch entsteht, muss für den Schutz von Marken, Patenten und Designs ein Antrag beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gestellt werden. Dieser ist periodisch zu erneuern.
Als Inhaber von Schutzrechten können Sie anderen die wirtschaftliche Nutzung des geschützten Gutes verbieten oder sie - zum Beispiel in Form einer Lizenz - erlauben.
Schritt 2: Rechtsformen
Wer als selbstständige Unternehmerin oder selbstständiger Unternehmer tätig sein will, muss die passende frei wählbare Rechtsform finden. Nach schweizerischem Recht kommen dafür in Frage:
Einzelfirma: Eine einzelne Person betreibt selbstständig, auf eigene Rechnung und unter ihrem Namen ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe.
Personengesellschaften: Darunter fallen Kollektiv- und Kommanditgesellschaft.
Kapitalgesellschaften: Als Kapitalgesellschaften gelten u.a. die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Mit Kapitalgesellschaften lässt sich die persönliche Haftung beschränken, da bei den so genannten juristischen Personen das Vermögen von ihren Eigentümern getrennt ist, d.h. letztere haften nicht für die Schulden der Gesellschaft.
Schritt 3: Handelsregister
Jeder Kanton führt eines oder mehrere Handelsregister. Die Oberaufsicht über das Handelsregisterwesen liegt beim Bund. Das Register enthält alle wichtigen Informationen über die in der Schweiz bestehenden eingetragenen Unternehmungen.
Eintragungspflichtig sind laut Gesetz alle Handels-, Fabrikations- und andere nach kaufmännischer Art geführten Gewerbebetriebe. Im Handelsregister eingetragene Unternehmen unterstehen der Buchführungspflicht. Mit dem Eintrag ist der Name des Unternehmens (die Firma) geschützt.
Schritt 4: Sozialversicherungen
Das System der Sozialversicherung besteht aus:
- Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Unfallversicherung (UVG)
- Berufliche Vorsorge (BVG)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Krankenversicherung
Es basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip:
- AHV/IV/EO bilden die erste Säule. Sie ist für alle obligatorisch, ob berufstätig oder nicht.
- Die zweite Säule umfasst die Berufliche Vorsorge (BVG). Sie ist nur für Angestellte obligatorisch, sofern der Lohn einen bestimmten Betrag übersteigt. Dieser Grenzbetrag wird regelmässig neu festgelegt.
- Als dritte Säule wird die private Vorsorge bezeichnet. Sie ist vor allem für diejenigen Selbstständigen von Einzelfirmen und Personengesellschaften wichtig, die nicht wie Angestellte zwingend der beruflichen Vorsorge unterstellt sind. Gründerinnen und Gründer von Einzelfirmen gelten in der Regel als selbstständig Erwerbende und sind für ihre Absicherung weitgehend selbst verantwortlich.
Schritt 5: Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer.
Die Eidgenössische resp. die Liechtensteinische Steuerverwaltung ist für die Steuererhebung auf den Umsätzen im Inland und auf dem Dienstleistungsbezug aus dem Ausland zuständig. Die Eidgenössische Zollverwaltung erhebt die MWST auf dem Import von Gegenständen.
Schritt 6: Steuern
In der Schweiz ansässige Firmen sind grundsätzlich steuerpflichtig, und zwar bei
- Bund
- Kantonen
- Gemeinden
Die wichtigsten Steuern für Firmen sind
- Stempelsteuer (Bund)
- Besteuerung des Unternehmensgewinns (Bund, Kantone, Gemeinden)
- Kapitalsteuer (Kantone, Gemeinden)
- Liegenschaftssteuer (Kantone, Gemeinden)
Da Kantone und Gemeinden ihre Steuersätze autonom festlegen, kommt dem Ort des Firmensitzes erhebliche Bedeutung zu.
Schritt 7: Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beschäftigt sich vor allem mit den folgenden Fragen:
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit
- Tages- und Nachtarbeit
- Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitnehmende an der Arbeitsleistung verhindert ist
- Ferien und freie Tage
- Kündigung des Arbeitsvertrages
- Anmeldung bei den Sozialversicherungen
- Arbeitssicherheit
Schritt 8: Wirtschaftsförderung
Finanzhilfen und Steuererleichterungen sind die wichtigsten Massnahmen der Wirtschaftsförderung.
Die staatliche Unterstützung der Finanzierung erfolgt mit folgenden Instrumenten:
- Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik. Mit der Regionalpolitik will der Bundesrat die Standortvoraussetzungen für ländliche Regionen, in Berggebieten und an der Landesgrenze verbessern.
- Kantonale Dekrete, welche Bürgschaften und Steuererleichterungen vorsehen.
- Wiedereingliederungsmassnahmen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, die von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ausgerichtet werden.
- Regionale Initiativen wie Gemeindefonds.
Schritt 9: Import-Export
Wer Importgeschäfte betreibt, muss sich in folgenden Bereiche auskennen:
- von der Schweiz unterzeichnete Freihandelsabkommen
- die verschiedenen Zollsysteme
- Importformalitäten
- Verzollungsverfahren
- Zollformalitäten beim Import
- Zolltarife
Erfolgreiche Exportgeschäfte verlangen Kenntnisse betreffend:
- Vorschriften, Zolltarifen sowie technischen Normen im Bestimmungsland
- Freihandelsabkommen, welche die Schweiz unterzeichnet hat
- Exportformalitäten
- Zollformalitäten beim Export
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Letzte Änderung 26.04.2021