Gesamtarbeitsverträge - Bund

Es gibt Gesamtarbeitsverträge auf Bundesebene, die für alle Unternehmen einer bestimmten Branche verbindlich sind.

Auf Gesuch der vertragsschliessenden Verbände können die zuständigen Behörden einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die ganze Branche in mehreren Kantonen oder sogar der gesamten Schweiz allgemeinverbindlich erklären, sofern bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Gerüstbauer beispielsweise haben einen GAV, der auf dem gesamten Gebiet der Schweiz gilt.



Informationen

Letzte Änderung 14.04.2022

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