Die Statuten einer Gesellschaft müssen mindestens die Punkte Rechtsform, Ziel, Sitz, Gesellschaftskapital und Beiträge der Gesellschafter enthalten.
Statuten sind sowohl für Aktiengesellschaften als auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gesetzlich vorgeschrieben. Der Begriff steht für die grundlegenden Rechtsnormen, die sich eine Gesellschaft gibt. Für beide Rechtsformen hat der Gesetzgeber Mindestanforderungen vorgeschrieben (AG: Art. 626 ff. OR; GmbH: Art. 776 ff. OR). Die Statuten bedürfen zudem der öffentlichen Beurkundung.
Folgende Angaben gehören in die Statuten:
- Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft
- Höhe des Stammkapitals und des darauf einbezahlten Betrags jedes Gesellschafters
Wie bei der AG empfiehlt es sich auch für die GmbH, weitere Punkte in die Statuten aufzunehmen. Diese können sein: Geschäftsführungen, Vertretungen, Sacheinlagen, Modalitäten zur Erhöhung der Stammeinlage, Vorkaufsrechte etc.