Statuten: das Grundgesetz einer Firma

Die Statuten einer Gesellschaft müssen mindestens die Punkte Rechtsform, Ziel, Sitz, Gesellschaftskapital und Beiträge der Gesellschafter enthalten.

Statuten sind sowohl für Aktiengesellschaften als auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gesetzlich vorgeschrieben. Der Begriff steht für die grundlegenden Rechtsnormen, die sich eine Gesellschaft gibt. Für beide Rechtsformen hat der Gesetzgeber Mindestanforderungen vorgeschrieben (AG: Art. 626 ff. OR; GmbH: Art. 776 ff. OR). Die Statuten bedürfen zudem der öffentlichen Beurkundung.

Folgende Angaben gehören in die Statuten:

  • Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  • Höhe des Stammkapitals und die Anzahl und der Nennwert der Stammanteile
  • die Form der Mitteilungen der Gesellschaft an ihre Aktionäre.


Wie bei der AG empfiehlt es sich auch für die GmbH, weitere Punkte in die Statuten aufzunehmen. Diese können sein: Geschäftsführungen, Vertretungen, Sacheinlagen, Modalitäten zur Erhöhung der Stammeinlage, Vorkaufsrechte etc.

Am 1. Januar 2023 trat eine Reform des Rechts der Aktiengesellschaft (AG) in Kraft. Die neuen Bestimmungen zielen vor allem darauf, die Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibler zu gestalten und das Führen von Aktienkapital in Fremdwährungen zu erlauben. Die Unternehmen haben zwei Jahre Zeit (bis zum 1. Januar 2025), ihre Statuten an das neue Recht anzupassen. Sie müssen diese Veränderungen insbesondere vornehmen, um von dem neuen Kapitalband profitieren zu können.



Letzte Änderung 18.09.2023

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