Energieetikette: rasche Veränderungen

In der Schweiz müssen viele Hersteller (von Autos, elektrischen Haushaltsgeräten, Lüftungsgeräten usw.) den Energieverbrauch und die Eigenschaften ihrer Produkte mittels einer Energieetikette angeben. Diese direkt von den europäischen Standards übernommene Kennzeichnung ändert sich regelmässig.

Von 49'564 im Jahr 2021 kontrollierten Produkten aus der Schweiz waren 88% korrekt mit einer Energieetikette deklariert. Laut dem Bundesamt für Energie, das für diese Marktüberwachung zuständig ist, ging diese Zahl gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozentpunkte zurück. Hersteller und Händler müssen die regelmässigen Aktualisierungen der Energieeffizienzverordnung beachten.

Von der Energieetikette sind neun Produktgruppen betroffen:

Für jede dieser Kategorien gelten im Hinblick auf die Energieetikette spezielle Vorschriften (s. Dossier Energieetiketten und Effizienzanforderungen auf der Website des BFE), doch es gibt auch Gemeinsamkeiten wie die Konformität mit dem EU-Recht oder die Nachkontrolle.

Energieeffizienz

Die schweizerische Gesetzgebung, genau gesagt die Energieeffizienzverordnung , wird in Abhängigkeit vom EU-Recht regelmässig geändert. Die Schweizer Energieetikette ist mit derjenigen für den europäischen Markt identisch. Damit soll erreicht werden, dass die heimischen Produzenten ihre Produkte in die gesamte Europäische Union exportieren können.

Die vom Hersteller gelieferte Energieetikette muss die Eigenschaften des Geräts sowie dessen Energieeffizienz angeben. Mit dieser anhand einer komplexen Rechnung ermittelten Zahl lässt sich das Gerät in eine der sieben Energieeffizienzklassen einordnen, die durch Buchstaben (von A für die höchste Effizienz bis G) definiert und mit farbigen Balken von Rot bis dunkelgrün (für die höchste Effizienz) gekennzeichnet sind.

Diese Einteilungen veränderten sich schneller als erwartet, da die Hersteller rasche Fortschritte erzielten. Daher wurde das Thema in der EU neu aufgerollt und der Bundesrat hat beschlossen, die neuen Vorschriften ab 2021 in das Schweizer Recht zu übernehmen, um den Stromverbrauch der neuen Geräte zu reduzieren (s. Revision der Energieeffizienzverordnung EnEV (PDF, 1 MB, 01.07.2022)). Mit dieser Revision wird ein bisher als A+++ eingestuftes Gerät nun in die Klasse B oder C eingeordnet.

Nachkontrollen

Es handelt sich um eine deklarative Angabe, die auf der Aufrichtigkeit des Herstellers beruht, der vor der Markteinführung seiner Produkte die Tests zur Energieeffizienz durchführt. Sie muss auf dem Internet einsehbar sein und in Form eines Aufklebers oder Zettels dem Produkt beigefügt werden. Der Verkäufer hat für die gute Sichtbarkeit dieses Dokuments zu sorgen. Nachträglich kann eine Kontrolle (s. Marktüberwachung) durch Eurofins oder das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) erfolgen. Diese Nachprüfung kann sich auf drei Ebenen beziehen: auf den gesamten Markt, die im Auftrag des Herstellers durch ein unabhängiges Testlabor erstellten Gutachten oder die Deklaration des Herstellers.

Um zu erfahren, welche Produkte den Schweizer Regelungen unterliegen und wie hoch die gültigen Mindestwerte für die Energieeffizienz sind, kann man auf das Dossier Energieetiketten und Effizienzanforderungen auf der Website des BFE zurückgreifen.

Ferner sollte man wissen, dass sich die amerikanischen und die asiatischen Vorschriften von den europäischen unterscheiden und eine eigene Kennzeichnung erfordern. Allerdings liegen sie hinsichtlich der Energieleistung im Allgemeinen unterhalb der Anforderungen der EU oder der Schweiz. Ein Produkt aus der Schweiz ist daher mit 90% der bestehenden Märkte kompatibel, was die Energieanforderungen anbelangt. Insofern spielt die Energieetikette für das Marketing und das Inverkehrbringen der Geräte eine wichtige Rolle.



Letzte Änderung 01.07.2022

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