E-Government: die Schweizer Strategie

Ein Mann und eine Frau schauen gemeinsam auf das Display eines Tablets.

E-Government bedeutet nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für den Staat und die Bevölkerung eine erhebliche Zeitersparnis. Die Schweizer Behörden haben eine umfassende E-Government-Strategie entwickelt. 

Die Angebote des E-Governments bieten Unternehmen die Option, alle möglichen administrativen Angelegenheiten auf elektronischem Wege zu erledigen. Die Portale entlasten sie und erlauben ihnen, mehr Zeit in ihre Kernaktivitäten zu investieren. 

Die Dokumente, die bisher auf dem Schriftweg zwischen den Behörden zirkulierten, um schliesslich bei den Kunden der Verwaltung zu landen, müssen künftig elektronisch ausgefüllt und übermittelt werden. 

Die Schweizer E-Government-Strategie legt den Schwerpunkt auf die Kundenorientierung der administrativen Verfahren. Die Daten sollen direkt von den Kunden an die zuständigen Behörden übermittelt werden können, von wo aus sie am Ende in die Archive gelangen, ohne dass dabei Kompatibilitätsprobleme entstehen. Dafür sind gemeinsame Normen für eine gesicherte und strukturierte Verwaltung der Daten und elektronischen Dokumente erforderlich. 

Dienste für alle 

Die Schweizer Behörden wollen nicht nur, dass die Privatwirtschaft ihre Transaktionen mit dem Staat (Bund, Kantone, Gemeinden) elektronisch abwickelt, sondern auch, dass die verschiedenen staatlichen Sektoren ihre Verfahren modernisieren und untereinander auf diese Weise kommunizieren. 

Ebenso soll es der Schweizer Bevölkerung möglich sein, die wichtigsten Transaktionen mit den Behörden – die häufigsten und teuersten – mit Hilfe der E-Government-Dienste zu erledigen. 

Dazu sollen gemeinsame Lösungen auf allen föderalen Stufen etabliert werden. Die Transparenz der regelmässig aktualisierten Planungsinstrumente soll zudem die Nachvollziehbarkeit der Aktionen gewährleisten. Die zuständigen Behörden haben auch eingeplant, dass die Lösungen des E-Governments barrierefrei für alle (ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen) zugänglich sein sollen.



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Letzte Änderung 28.04.2022

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