Neue Massnahmen zur weiteren administrativen Entlastung

Eine Frau rechnet mit einem Taschenrechner.

Seit 2006 ist die administrative Entlastung ein wiederkehrendes Hauptanliegen des Bundes. Der Bundesrat hat vier Pakete mit insgesamt 217 Massnahmen zur Entlastung von Unternehmen vorgelegt.

Zwischen 2006 und 2019 hat der Bundesrat sieben Berichte über die administrative Entlastung der KMU und der Grossunternehmen vorgelegt. Er hat vier Massnahmenpakete mit insgesamt 217 Massnahmen vorgeschlagen (siehe Artikel in Die Volkswirtschaft zu diesem Thema)

Die letzte Bilanz der Regierung über die administrative Entlastung stammt vom November 2019 (Bericht) und informiert darüber, dass drei Viertel der geplanten Massnahmen realisiert wurden, 14% eingeleitet wurden und 11% nicht umgesetzt werden.

Folgende Bereiche sind von den Massnahmen zur administrativen Entlastung betroffen:

  • Mehrwertsteuer (MWST),
  • direkte Unternehmenssteuern,
  • Planungs- und Baurecht,
  • Rechnungslegung und Revision,
  • Lebensmittelhygiene,
  • Berufliche Grundbildung,
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
  • Arbeitszeitbewilligungen und Arbeitszeitdokumentation,
  • Zollverfahren,
  • Umweltrecht,
  • 1. Säule (AHV/IV/EO), 2. Säule (BVG) und Familienzulagen,
  • öffentliches Beschaffungswesen,
  • Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen,
  • Statistik,
  • Firmengründung,
  • Regulierung für Banken und Finanzintermediäre,
  • Schuldbetreibung und Konkurs,
  • Ladenöffnungszeiten,
  • Etikettierungsvorschriften.

Darüber hinaus hat der Bundesrat 2021 ein neues Gesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Medienmitteilung zum UEG vom 28.04.2021) vorgelegt. Es zielt darauf ab, systematisch das Entlastungspotenzial in der geltenden Gesetzgebung und neuen Gesetzesvorlagen zu untersuchen. Zudem soll die Digitalisierung der Behördengänge mit Hilfe des Online-Schalters für Unternehmen EasyGov.swiss weiter ausgebaut werden.

Ein Schwerpunktthema: E-Government

EasyGov.swiss ist der benutzerfreundliche Online-Schalter der Verwaltung für Unternehmen. EasyGov.swiss bietet Unternehmen sowie Neugründenden rund um die Uhr digitale Behördenleistungen. Somit bleibt den Schweizer KMU mehr Zeit für das Kerngeschäft.

Aktuell sind folgende elektronische Leistungen aufgeschaltet: EasyGov – Leistungsangebot. Bis Ende 2023 sollen auf EasyGov.swiss die gefragtesten Behördengänge aufgeschaltet und den Unternehmen digital angeboten werden.



Informationen

Letzte Änderung 25.02.2022

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