KMU-Forum unterstützt Vorlagen zum Unternehmensentlastungsgesetz und zur Regulierungsbremse

Hände übereinander.

(25.08.2021) Weniger Bürokratie fördert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Vorlage für das Gesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (UEG) sowie die Vorlage für die Regulierungsbremse (Änderung von Art. 159 der Verfassung und Änderung des Parlamentsgesetzes) erarbeitet.

Das KMU-Forum befürwortet in seinen Stellungnahmen das UEG und die neue Bremse, denn beide seien geeignet, die administrativen Lasten und die Regulierungskosten für die kleinen und mittleren Unternehmen zu verringern. Zur Erinnerung: Die ausserparlamentarische Kommission engagiert sich seit 1998 dafür, dass die Bundesverwaltung im Rahmen ihrer Arbeit den KMU besondere Aufmerksamkeit schenkt.

Die Kommission betont jedoch, dass die Schätzung der Regulierungskosten nicht ohne Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten erfolgen kann. Sie schlägt daher die Einrichtung einer unabhängigen Stelle vor, die diese Schätzungen kontrollieren soll. Dies würde insbesondere eine bessere Etablierung und ein gutes Funktionieren der Regulierungsbremse gewährleisten.

In Bezug auf diese Bremse zeigt sich das KMU-Forum mit den geplanten Schwellenwerten zufrieden. Die Bremse soll bei jedem Regulierungsentwurf greifen, der für mindestens 10’000 Unternehmen eine Erhöhung ihrer Kosten bedeutet und/oder wenn diese Erhöhung einer Summe von mehr als CHF 100 Millionen entspricht (Gesamtbetrag über einen Zeitraum von zehn Jahren). Durch diese alternativen Schwellenwerte kann verhindert werden, dass Vorlagen, die in nur einer Branche erhebliche Kostensteigerungen verursachen würden, nicht von der Bremse erfasst werden.

Hinsichtlich der UEG-Vorlage ist die Kommission der Ansicht, dass der Bundesrat darüber hinaus für die Verwaltung ein verbindliches Ziel festlegen sollte, um die gegenwärtigen Regulierungskosten zu senken. Das KMU-Forum schlägt ferner vor, den Grundsatz der Nicht-Diskriminierung von KMU gesetzlich zu verankern, damit dieser von den für Regulierungsentwürfe zuständigen Ämtern angewendet wird. Es begrüsst die im Gesetz vorgesehene Weiterentwicklung des Online-Schalters EasyGov und plädiert dafür, dass das Angebot an elektronischen Behördenleistungen noch weiter ausgebaut wird. Abschliessend empfiehlt es den Bundesämtern, sämtliche erläuternden Berichte zu Verordnungen, die vom Bundesrat verabschiedet oder geändert wurden, im Internet zu veröffentlichen.


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Letzte Änderung 25.08.2021

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