Verantwortlichkeitsansprüche

Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen sowie alle mit der Prüfung der Jahresrechnung befassten Personen sind der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktionären und Gläubigern für den Schaden verantwortlich, den sie durch Verletzung ihrer Pflichten verursachen.

Letzte Änderung 02.04.2020

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