Pensionskasse
Obligatorische Vorsorgeeinrichtung aufgrund des Beruflichen Vorsorgegesetzes (BV); 2. Säule. Die meisten Betriebe schliessen sich einer Sammelstiftung an. Grosse Unternehmen können für ihre Mitarbeitenden eine eigene, paritätische Stiftung einrichten.
Letzte Änderung 02.04.2020