Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Pflicht, sich um die Sozialversicherungen für sich selbst sowie für allfällige Mitarbeitende zu kümmern. Präsentation der Pflichten in Zusammenhang mit der KVG.
Die Krankenkassen unterscheiden nicht zwischen selbstständig und unselbstständig Erwerbenden. Die Krankenkasse deckt die Kosten von Krankheit und besteht aus einer obligatorischen Grundversicherung, sowie aus freiwilligen Zusatzversicherungen. Eine Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse ist in der Schweiz unüblich. Für Personen ohne Unfallversicherung (Bsp. Nicht-Erwerbstätige), können die Kosten von Unfall ebenfalls über die Krankenversicherung gedeckt werden.