Patente: Was ist ein Patent und wie funktioniert der Schutz?

Das Patent schützt technische Erfindungen, vorausgesetzt sie sind neu und wurden noch nicht öffentlich gemacht.

Mit einem Patent können technische Erfindungen geschützt werden, insbesondere Erzeugnisse (Uhrwerke, Funktionstextilien, chemische Stoffe usw.) und Verfahren (Trocknungsverfahren für Lebensmittel, Reinigungsverfahren usw.).

Der Inhaber eines Patents kann Dritten verbieten, seine Erfindung gewerblich zu nutzen (zum Beispiel die geschützten Erzeugnisse herzustellen und zu verkaufen), und dies während bis zu 20 Jahren in den Ländern, in denen die Erfindung geschützt worden ist. Im Gegenzug muss die Erfindung im Patent offengelegt werden.

Voraussetzungen für den Patentschutz

Die Anmeldung eines Patents ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Die Erfindung muss unter anderem neu sein und sie darf nicht naheliegend sein.
  • Um das Kriterium der Neuartigkeit zu erfüllen, darf die Erfindung vor der Anmeldung zum Patent nirgendwo bekannt gemacht worden sein. Wer also seine Erfindung patentieren lassen will, sollte sie bis zur Anmeldung geheim halten.

Alternativen

Es gibt auch Alternativen zur Patentanmeldung:

  • Wenn die Erfindung am fertigen Produkt nicht nachvollziehbar ist, kann man die Fertigungsweise geheim halten.
  • Wollen Sie Ihre Erfindung nicht schützen, aber gleichzeitig verhindern, dass Dritte diese Erfindung patentieren lassen, können Sie sie z.B. über eine Publikationsplattform veröffentlichen. Damit ist sie nicht mehr neu und somit nicht mehr patentierbar.

Es ist empfehlenswert, sich für die Wahl der Schutzstrategie und die Formulierung des Patentes von einem Patentanwalt beraten zu lassen (Patentanwälte - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum).

Recherchen

Da das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bei Patentanmeldungen die Neuheit der Erfindungen nicht prüft, sollte sie der Anmelder vor der Anmeldung selbst abklären, z.B. durch eine Recherche auf Espacenet oder durch eine begleitete Recherche am IGE, allenfalls mit Unterstützung durch einen Patentanwalt.

Auch wer kein Patent anmeldet, sollte sicherstellen, dass bei der Umsetzung seiner Innovationen keine gültigen Patente von Mitbewerbern verletzt werden. Recherchen durch Rechercheprofis zeigen das Verletzungsrisiko auf.

Kosten

Die Gebühren für die Anmeldung und die Prüfung eines Schweizer Patents liegen gemäss IGE bei CHF 700 CHF (Stand 2015). Weitere Kosten können hinzukommen. Der Inhaber eines Patents hat ab dem vierten Jahr Jahresgebühren zu zahlen, die zunächst CHF 100 betragen und dann in jedem folgenden Jahr um CHF 50 steigen, bis sie im 20. Jahr CHF 900 betragen (Auszug der wichtigsten Gebühren).

Wann ist der Patentschutz ausgeschlossen?

Nicht möglich ist ein Patentschutz unter anderem für reine Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, Spielregeln, Lehrmethoden, Geschäftsmethoden, diagnostische, therapeutische und chirurgische Verfahren, Pflanzensorten und Tierrassen.



Informationen

Letzte Änderung 17.08.2021

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