Das Patent schützt technische Erfindungen, vorausgesetzt sie sind neu und wurden noch nicht öffentlich gemacht.
Mit einem Patent können technische Erfindungen geschützt werden, insbesondere Erzeugnisse (Uhrwerke, Funktionstextilien, chemische Stoffe usw.) und Verfahren (Trocknungsverfahren für Lebensmittel, Reinigungsverfahren usw.).
Der Inhaber eines Patents kann Dritten verbieten, seine Erfindung gewerblich zu nutzen (zum Beispiel die geschützten Erzeugnisse herzustellen und zu verkaufen), und dies während bis zu 20 Jahren in den Ländern, in denen die Erfindung geschützt worden ist. Im Gegenzug muss die Erfindung im Patent offengelegt werden.
Voraussetzungen für den Patentschutz
Die Anmeldung eines Patents ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Die Erfindung muss unter anderem neu sein und sie darf nicht naheliegend sein.
- Um das Kriterium der Neuartigkeit zu erfüllen, darf die Erfindung vor der Anmeldung zum Patent nirgendwo bekannt gemacht worden sein. Wer also seine Erfindung patentieren lassen will, sollte sie bis zur Anmeldung geheim halten.
Alternativen
Es gibt auch Alternativen zur Patentanmeldung:
- Wenn die Erfindung am fertigen Produkt nicht nachvollziehbar ist, kann man die Fertigungsweise geheim halten.
- Wollen Sie Ihre Erfindung nicht schützen, aber gleichzeitig verhindern, dass Dritte diese Erfindung patentieren lassen, können Sie sie z.B. über eine Publikationsplattform veröffentlichen. Damit ist sie nicht mehr neu und somit nicht mehr patentierbar.
Es ist empfehlenswert, sich für die Wahl der Schutzstrategie und die Formulierung des Patentes von einem Patentanwalt beraten zu lassen (Patentanwälte - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum).