Urheberrecht: Was wird durch den Urheberrechtsschutz abgedeckt?

Das Urheberrecht ist nicht allein Künstlern vorbehalten: Es gilt auch für Unternehmen, die damit beispielsweise Software schützen können.

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur und Kunst wie Romane und Krimis, Lieder, Gemälde, Skulpturen, Filme, usw. Es schützt aber auch den Werbetext in einem Prospekt, ein originelles Foto, das Layout einer Website und Computerprogramme.

Automatischer Schutz

Der Schutz entsteht automatisch vom Moment der Schöpfung an und erlischt 70 Jahre (Computerprogramme 50 Jahre) nach dem Tod des Urhebers. Der Urheber kann jedoch erlauben, dass sein Werk genutzt, verbreitet, kopiert oder gar verkauft wird, und zwar unentgeltlich oder gegen Bezahlung.

Was ist vom Schutz ausgeschlossen?

Neue Geschäftsideen, Konzepte, Entdeckungen, Prinzipien und Ähnliches sind durch das Urheberrecht nicht geschützt. Das Urheberrecht schützt nur die Form, in der eine Idee ausgedrückt wird, also zum Beispiel den geschriebenen Text. Nicht aber die Idee. Ein Businessplan kann somit als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein; ihn ohne die Zustimmung des Urhebers zu kopieren und weiterzuverbreiten, wäre somit verboten. Die im Plan dargelegten Ideen sind aber nicht geschützt.

Geschützte Werke nutzen

Für die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes braucht es immer eine Erlaubnis, die entweder der Rechteinhaber erteilen kann oder die sich direkt aus dem Urheberrechtsgesetz ergibt.



Informationen

Letzte Änderung 17.08.2021

Zum Seitenanfang

easygov Logo und Link zum Online-Schalter für Unternehmen
https://www.kmu.admin.ch/content/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-betreiben/geistiges-eigentum/marken-patente-designs-urheberrecht/urheberrecht.html