Kreative neue Gestaltungen (Designs) können durch das Designrecht geschützt werden. Und zwar sowohl flächige Designs wie Uhrenzifferblätter oder Flaschenetiketten, als auch Formen wie Zahnbürsten, Lampen oder Sessel.
Maximal 25 Jahre Schutz
Der Inhaber eines geschützten Designs kann Dritten während bis zu 25 Jahren verbieten, sein Design gewerblich zu nutzen.
Voraussetzungen für den Designschutz
Damit ein Design geschützt werden kann, muss es:
- neu sein.
- originell sein.
Das heisst, sein Gesamteindruck muss sich genügend von bestehenden Designs unterscheiden.
Alternativen
Gestaltungen wie Logos oder dreidimensionale Formen, mit denen Sie Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, können auch als Marke geschützt werden. Ein Patentanwalt oder Markenberater kann Sie bei der Wahl des für Sie richtigen Schutzrechts beraten.
Recherchen
Da das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Neuheit eines Designs nicht prüft, sollten Sie diese vor der Anmeldung eines Designs selbst abklären. Schauen Sie beispielsweise in der Fachliteratur oder an Fachmessen und recherchieren Sie im Internet. Ziehen Sie für die Abklärung allenfalls einen Patentanwalt oder Markenberater bei.
Auch wer keinen Schutz beantragt, sollte sicherstellen, dass bei der Umsetzung von Designs keine Designrechte von Mitbewerbern verletzt werden.
Kosten
Die Gebühr für die Hinterlegung eines Designs in der Schweiz beträgt gemäss IGE CHF 200 (Stand 2015). Weitere Kosten können hinzukommen (Gebührenverzeichnis Designschutz).