Das Eigenkapital ist der Teil des Kapitals, der dem Unternehmen von seinen Eigentümern zur Verfügung gestellt wird. Diesen steht damit ein Einsichtsrecht zu.
Das Eigenkapital umfasst diejenigen Mittel, die der Gründer, die Gründerin oder Dritte (zum Beispiel Freunde, Bekannte oder sonstige Investoren) als Aktien oder Stammanteile zum Grundkapital der Firma beisteuern. Dazu gehören auch die kumulierten Ergebnisse.
Als Fremdkapital bezeichnet man diejenigen Gelder, die dem Unternehmen von Gläubigern, beispielsweise als Bankdarlehen, zur Verfügung gestellt werden. Solche Geldgeber stellen für die Kreditvergabe Bedingungen und verlangen einen risikoabhängigen Zins.
Goldene Finanzierungsregeln...
Das Eigenkapital sollte das Konkursrisiko abdecken. Doch was ist ein vernünftiges Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital? Dazu gibt es keine allgemeinverbindliche Formel. Es wird jedoch häufig davon ausgegangen, dass der Eigenkapitalanteil bei Industriebetrieben mindestens 50% und bei Handelsunternehmen mindestens 40% betragen sollte.
...und goldene Bankregeln
Eine andere klassische Finanzierungsregel (die sogenannte "goldene Bankregel") bezieht sich auf das Verhältnis der Fälligkeiten von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Fremd- und Eigenkapital). Man spricht hierbei von Fristenkongruenz.
Langfristiges Vermögen (Anlagevermögen) ist also mit langfristigem Kapital (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital) zu finanzieren. Man sollte darauf achten, dass das langfristige Kapital (als Richtwert dient häufig eine Fälligkeit von mehr als einem Jahr) höher ist als das langfristige Vermögen. Daraus ergibt sich, dass das Umlaufvermögen (Fälligkeit von weniger als einem Jahr) höher sein sollte als das kurzfristige Fremdkapital.
In der Praxis muss die Finanzierungsstruktur auch die branchen- oder betriebsspezifischen Verhältnisse berücksichtigen. Sie ist unter dem Gesichtspunkt der Liquidität, der Sicherheit und der Rentabilität zu betrachten. Sie soll es dem Unternehmen ermöglichen, eine Krise zu überstehen und dauerhaft zu bestehen.
Quelle: Seite am 9. Juli 2020 überarbeitet von Vincent Dousse, HEIG-VD, Yverdon.