Ein Unternehmen sollte frühzeitig entscheiden, ob und wie es seine Innovationen und Kreationen - Erfindungen, Logos oder Produkte- und Verpackungsdesigns - schützen will.
Wenn es um Erfindungen geht, sollte eine Firma vor Bekanntwerden der Idee aktiv werden. Zudem sollte es darauf achten, kein Geistiges Eigentum (Marken, Patente, Designs und Urheberrechte) von Mitbewerbern zu verletzen. Am besten wird das entsprechende Vorgehen in einer Schutzrechtsstrategie festgelegt.
Bei der Firmengründung ist zu beachten, dass die Firma (Firmenname) durch die Eintragung in das Handelsregister nicht auch als Marke geschützt ist. Ein Unternehmen ist damit nur beschränkt davor geschützt, dass Dritte seinen Firmennamen für die Bezeichnung ihrer Waren und Dienstleistungen verwenden. Es kann deshalb sinnvoll sein, die Firma zusätzlich als Marke eintragen zu lassen.
Informationen zum Schutz von Innovationen und Kreationen mittels des Patent-, des Marken- und des Designschutzes sowie zum Urheberrecht finden Sie in der Rubrik ʺGeistiges Eigentumʺ.