Die private Arbeitsvermittlung und der Personalverleih werden durch das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) geregelt. Die Stellenmeldepflicht der Unternehmen gegenüber den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.