Die familieninterne Nachfolge

Die familieninterne Nachfolge ist in der Schweiz die häufigste Art der Firmenübertragung. Sie kann je nach Situation verschiedene Formen annehmen.

Familieninterne Nachfolge bedeutet, dass ein oder mehrere Erben der Unternehmenden in der Firma die operative Leitung und/oder die finanzielle Aufsicht vollständig oder mehrheitlich übernehmen. Für eine solche familieninterne Nachfolge müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Eine oder mehrere Personen aus dem Kreis der Unternehmerfamilie haben den Wunsch und die Fähigkeiten, die Firma zu übernehmen
  • Es gibt ausreichend Privatvermögen, um die anderen Erbansprüche abzugelten
  • Die Übertragung wurde gut genug geplant

Die familieninterne Nachfolge ist die Option, die im Rahmen einer Firmenübertragung am häufigsten gewählt wird, auch wenn sie momentan rückläufig ist. Während sich noch vor 20 Jahren sieben von zehn Firmen für eine familieninterne Übertragung entschieden, wird sich das Verhältnis in einigen Jahren auf nur noch eines von vier Unternehmen reduziert haben.

Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer möchten ihr Geschäft am liebsten an ihre Kinder übertragen. In der Tat bietet diese Lösung viele Vorteile. Zum einen können sie sicher sein, dass ihr Lebenswerk an die eigenen Erben übertragen wird, was eine Kontinuität der Geschäfte gewährleistet, ganz abgesehen von der persönlichen Zufriedenheit darüber, dass die Nachkommen das weiterführen, was sie selbst aufgebaut haben. Zum anderen bleibt ihnen die mühsame Suche nach einer externen Nachfolgeperson, anderen ausserfamiliären Lösungen oder - im Extremfall - die Auflösung des Unternehmens erspart. Hinzu kommt, dass die Loyalität der Beschäftigten in der Regel auf die Erben der Gründerin oder des Gründers übergeht, sofern diese die Gelegenheit hatten, sich vor der Übernahme der Leitung in der Firma zu engagieren.

Dennoch birgt die familieninterne Firmenübertragung auch viele Risiken. Erstens kann es wie bei jeder Nachfolge zu Interessenkonflikten zwischen den verschiedenen Erbberechtigten kommen. Zweitens wird die Bewertung der realen Kompetenzen des Erben oder der Erbin nicht selten von emotionalen Faktoren beeinflusst. So kann sich ein gewöhnlich rationaler und anspruchsvoller Unternehmer hinsichtlich der Führungsqualitäten seiner Kinder leicht täuschen und ihr Potenzial überschätzen. Ein weiteres mögliches Problem: Der alte Chef tritt zwar von seinen Aufgaben zurück, findet sich aber nicht mit seinem neuen Rentnerstatus ab und mischt sich weiter in die Belange der Firma ein. Nicht zuletzt besteht auch die Gefahr, dass die Erben aus Gewohnheit oder aus Angst, ihre Eltern zu verletzen, alte Abläufe und Strukturen im Unternehmen länger als nötig aufrechterhalten. Diese Gefahren, die den reibungslosen Ablauf der Nachfolge und die Zukunft des Unternehmens beeinträchtigen, müssen klar erkannt und unter Kenntnis der Ursac hen umgangen werden. Ferner müssen in den Statuten und Organisationsreglementen des Unternehmens die Aufgaben, sowie die Rechte und Pflichten der Nachfolgeperson explizit genannt werden.

Varianten der Familiennachfolge

  • Familieninterne Unternehmernachfolge. Der häufigste Fall der Familiennachfolge. Die Nachfolgerin oder der Nachfolger übernimmt sowohl die operative Geschäftsführung als auch die finanzielle Kontrolle durch eine Übertragung der Aktien (Mehrheitsaktionär). In der Regel ist dies eine Einzelperson, doch es ist auch möglich, dass sich mehrere Nachkommen die finanzielle Kontrolle und die Führungsverantwortung teilen, zum Beispiel bei Geschwistern.
  • Familieninterne Geschäftsführernachfolge. Die Nachfolgerin oder der Nachfolger übernimmt die operative Geschäftsführung, während die finanzielle Kontrolle in den Händen anderer Mitglieder der Unternehmerfamilie bleibt. Die neue Geschäftsleitung ist finanziell nicht oder nur als Minderheitsaktionär am Unternehmen beteiligt.
  • Fremdmanagement mit Familienkontrolle. Die Familie behält die finanzielle Kontrolle des Unternehmens, das ihr weiterhin gehört, doch die operative Geschäftsführung wird einem Manager oder einer Managerin ausserhalb des Familienkreises anvertraut. Dafür kommt sowohl eine Person aus der Firma als auch eine externe Person infrage. Dies kann die beste Lösung sein, wenn sich innerhalb der Familie niemand für die Nachfolge findet.

Steuerliche Aspekte der Familiennachfolge

Wenn die Übertragung eines Unternehmens innerhalb der Familie stattfindet, tauchen ehegüter- und erbrechtliche Fragen auf. Die einzelnen Modalitäten der Nachfolge können je nach Ehe- und Familienstatus der Übergebenden ganz unterschiedlich aussehen. Im Idealfall soll damit für die Nachfolgeperson die wirtschaftliche Kontrolle über das geerbte Unternehmen sichergestellt sein. Für die übrigen Erben soll die Gleichstellung gewahrt werden.

Um Unannehmlichkeiten bezüglich der Aufteilung des Erbes zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, so früh wie möglich einen Erbvertrag abzuschliessen, in dem die Erbfolge und die Erbanteile aller Anspruchsberechtigten genau festgelegt werden. Zudem ist es möglich, darin den Nachfolger oder die Nachfolgerin des Unternehmens und den Übernahmepreis, aber auch die Zuteilung von Vermögenswerten wie Aktien oder Immobilien, festzuhalten. Der Erbvertrag muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Die vom Erbvertrag betroffenen Personen müssen dabei anwesend sein und ihre Zustimmung geben. Die gesetzlichen Mindestanteile für alle Erben müssen jedoch in jedem Fall berücksichtigt bleiben.

Quelle: UBS Outlook



Letzte Änderung 03.05.2021

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