Freiwillige Auflösung des Unternehmens

Unternehmende können jederzeit das Ende ihrer Firma beschliessen. Das muss aber nicht zwangsläufig heissen, dass damit auch die eigene Geschäftstätigkeit endet.

Unternehmende können jederzeit beschliessen, ihre Firma zumindest juristisch aufzulösen. Nicht immer ist ein Zwangskonkurs der Grund dafür, dass das Leben eines Unternehmens zu Ende geht. Eine Schliessung aufgrund eigener Entscheidung kann verschiedene Gründe haben:

  • zu niedrige Gewinne
  • schwierige Wirtschaftslage
  • schlechte Geschäftsperspektiven in der betroffenen Branche
  • Eintritt ins Rentenalter
  • keine geeignete Nachfolgelösung
  • berufliche Neuausrichtung
  • Auslaufen eines Vertrags
  • Tod eines Gesellschafters
  • Gründung einer neuen Firma
  • Änderung der Rechtsform
  • einvernehmliche Übernahme durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Ein Überblick über Gründe für eine freiwillige oder auch unfreiwillige Auflösung von Unternehmen findet sich hier:

Wie sich das Ende der Geschäftstätigkeit planen lässt

Für Unternehmende ist die Einstellung der Geschäftstätigkeit eine extrem schwierige und schmerzvolle Entscheidung. Sie sollten sich dennoch darüber im Klaren sein, dass dies fast immer eine bessere Lösung ist als eine kontinuierliche Wertvernichtung, die am Ende zu einer Zwangseinigung mit den Gläubigern oder sogar zu einem Konkurs führen würde. In der Regel werden die Interessen aller beteiligten Akteure - eigene Familie, Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten, Kapitalgeber - mit einer geplanten und sorgfältig durchgeführten Schliessung am besten gewahrt.

Manchmal ist es möglich, einen Teil des Unternehmens zum Beispiel an Mitarbeitende oder einen Konkurrenten zu verkaufen. In anderen Fällen ist es ratsam, das Unternehmen sofort oder schrittweise zu schliessen und sich zu den bestmöglichen Bedingungen vom Firmenvermögen zu trennen. Darüber hinaus muss man für die Mitarbeitenden annehmbare Lösungen finden.

Da die Entscheidungen im Zuge der Schliessung für die Unternehmenden eine erhebliche emotionale und finanzielle Tragweite haben, ist es mitunter klug, sich an einen professionellen Liquidator zu wenden.

Quelle: UBS Outlook

Vorgehen bei einer Betriebsschliessung

Das Schliessungsverfahren hängt von der Rechtsform ab. In der Regel zieht die Auflösung einer Gesellschaft deren Verwertung nach sich, also die Umwandlung aller Vermögenswerte in Geld und die Begleichung der Schulden mit dem daraus erzielten Erlös. Nach Abschluss der Verwertung muss die Firma aus dem Handelsregister gelöscht werden.

Für eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen und administrativen Schritte im Zuge der Auflösung und Löschung eines Unternehmens:



Letzte Änderung 03.05.2021

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