Zertifikate, Labels, Bescheinigungen

Die Qualität eines Produkts wird mit diversen Gütesiegeln, Labels und Konformitätsbescheinigungen zertifiziert, die das Vertrauen der Kunden stärken.

Zertifikate, Konformitätsbescheinigungen und Gütesiegel dienen Herstellern wie auch Verkäufern und Käufern. Der Hersteller kann seine Produkte und Dienstleistungen auf ihre spezifischen Funktionen, Eigenschaften, Qualität etc. bescheinigen lassen. Das gibt sowohl dem Verkäufer wie auch dem Käufer eine Bestätigung bzw. ein Gefühl von Sicherheit.

Gütesiegel‚ Gütezeichen, Qualitätssiegel usw. sind grafische oder schriftliche Label auf Produkten. Sie sollen den Käufern eine qualitative Aussage und je nach Bekanntheitsgrad auch eine Leitfunktion geben. Ein Beispiel dazu: Energieeffiziente Elektrogeräte werden mit einem speziellen Label gekennzeichnet, welches den Käufern bei der Auswahl helfen soll.

Keine Reglementierung

Grundsätzlich kann jede Firma oder Organisation ein eigenes Prüf- oder Gütesiegel kreieren. Gesetzliche Regelungen gibt es dazu keine. So haben Grossverteiler eigene Labels geschaffen, mit denen sie ihre Produkte entsprechend auszeichnen.

Häufig werden diese visuellen Kennzeichnungen auch als "Prüfzeichen" oder "Prüfsiegel" bezeichnet. Die sprachliche Unterscheidung ist dabei nicht genau festgelegt und schafft teilweise auch Verwirrung ("Labelsalat"). Abgrenzungen lassen sich insofern rudimentär ziehen, als Güte- oder Qualitätszeichen eine besondere Gebrauchsqualität oder Komfort darstellen sollen, während Prüfzeichen eher auf die geprüfte Einhaltung von sicherheitsrelevanten Eigenschaften hinweisen.

Vermehrt schliessen sich Hersteller und Anbieter einer bestimmten Produktart in einer Gütegemeinschaft zusammen. Etwa um ein produktgruppenbezogenes Gütezertifikat zu schaffen, wie bspw. das Teppichsiegel oder das Wollsiegel. Es haben sich zudem auch bereichsübergreifende Institutionen etabliert, die sich vorrangig mit der Organisation, Verwaltung und Vergabe von Prüf- oder Gütesiegeln befassen.

Seit 1965 hat es einen nachhaltigen Wandel in Technik und Gesellschaft gegeben. Die Anzahl und Komplexität der erhältlichen Produkte und Dienstleistungen sind markant gestiegen. Der intensivierte Wettbewerb und der technische Fortschritt änderten die Bedingungen für alle Marktakteure grundlegend. Dies birgt neben grossen Chancen auch gewisse Risiken für die Konsumenten. Aus diesem Grunde wurde 1965 das Büro für Konsumentenfragen (BKF) gegründet. Es fungiert als Verbindungsorgan zwischen den Konsumenten und der Bundesverwaltung. Eine der zentralen Aufgaben des BKF besteht darin, im Gesetzgebungs- und Normungsprozess bei der Erarbeitung von Grundlagen mitzuwirken, um Konsumenteninteressen zu wahren. Das BFK unterhält weiter eine Informations- und Meldestelle für Produktsicherheit (in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) und betreibt das Sekretariat für die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen. Weitere Informationen über das BFK und dessen Arbeit sind hier zu finden: http://www.konsum.admin.ch



Informationen

Stichwort

Zertifikat / Konformitätsbescheinigung
Dokument, das nach den Regeln eines Zertifizierungssystems ausgestellt wird, um Vertrauen dafür zu schaffen, dass ein Produkt, ein Prozess oder eine Dienstleistung mit einer bestimmten Norm oder einem andern normativen Dokument konform ist.

Letzte Änderung 30.04.2021

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