Technische Handelshemmnisse: EU-Abkommen

Technische Handelshemmnisse, die von den Staaten beschlossen werden, können den Zugang der Schweizer KMU zum Markt der Europäischen Union (EU) einschränken. Es gibt jedoch Instrumente, mit denen die Auswirkungen im Rahmen bleiben.

Technische Handelshemmnisse sind zollfremde Massnahmen, die Einfuhren erschweren. Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse versucht zu vermeiden, dass Schweizer Firmen unterschiedliche Produkte für den schweizerischen und den europäischen Markt fertigen müssen. Zusätzlich muss die doppelte Konformitätsbewertung immer seltener durchgeführt werden, was den Schweizer Unternehmen eine schnellere Vermarktung ihrer Produkte auf dem europäischen Markt ermöglicht.

Was ist ein technisches Handelshemmnis?

Ein technisches Handelshemmnis ist eine zollfremde Massnahme (technische Normen, Vorschriften bezüglich Verpackung oder Etikettierung, Kontingente usw.), die ein Staat beschliesst, um die Einfuhr bestimmter Waren in sein Staatsgebiet zu erschweren oder zu beschränken.

Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU

Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) passt die technischen Vorschriften der Schweiz grösstenteils an die der EU an. Ziel ist zu vermeiden, dass die Schweizer Firmen unterschiedliche Produkte für den schweizerischen und den europäischen Markt fertigen müssen.

Das THG wurde 2010 überarbeitet, um das einseitig von der Schweiz anwendbare "Cassis de Dijon"-Prinzip zu integrieren. Dadurch können rechtmässig auf den europäischen Markt eingeführte Erzeugnisse mit einigen Ausnahmen in der Schweiz ohne vorgängige Kontrollen frei zirkulieren.

Das "Cassis-de-Dijon"-Prinzip allein kann jedoch nicht alle technischen Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU abbauen.

Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse

Das grösste technische Handelshemmnis zwischen der Schweiz und der EU ist nach wie vor die Pflicht, für schweizerische Erzeugnisse, die auf den europäischen Markt kommen sollen, eine doppelte Konformitätsbewertung durchzuführen. Mit diesen Bewertungen soll geprüft werden, ob ein Erzeugnis den geltenden Vorschriften in der Schweiz und der EU (z. B. im Bereich des Konsumentenschutzes) entspricht und ob es die Bedingungen für das Inverkehrbringen erfüllt.

Dieses Hemmnis wurde allerdings mithilfe des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse erheblich reduziert. Dieses Abkommen sieht die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen in der Schweiz und der EU für die Mehrheit der industriellen Erzeugnisse vor. Es gibt zwei mögliche Szenarien:

  • Die Gesetzgebung der Schweiz und der EU wird als gleichwertig anerkannt. In diesem Fall reicht eine einzige Konformitätsbewertung aus, um das Produkt auf den Markt zu bringen. Jede Konformitätsbescheinigung einer zugelassenen Behörde in der Schweiz oder EU wird von der jeweils anderen Partei anerkannt. Dies gilt beispielweise für Maschinen, medizinische Geräte, Motorfahrzeuge und elektrische Apparate.

Im unteren Bereich der folgenden Webseite MRA Schweiz – EU , finden Sie eine Liste in pdf-Format der Schweizer Konformitätsbewertungsstellen, die von der EU anerkannt sind.

  • Die Gesetzgebung der Schweiz und der EU wird nicht als gleichwertig anerkannt. In diesem Fall bleibt eine doppelte Bewertung verpflichtend, um zu garantieren, dass das Produkt den Vorschriften der Schweiz und der EU entspricht. Allerdings können beide Prüfungen von derselben Bewertungsstelle vorgenommen werden.

Für die meisten Produkte kann der Hersteller selbst eine Konformitätsbewertung durchführen und das Ergebnis schriftlich mitteilen. In einigen Fällen, die im Abkommen spezifiziert werden, ist es jedoch obligatorisch, das Urteil eines Labors, eines Kontrollinstituts oder einer anerkannten Behörde einzuholen. Ferner wird das Abkommen fortwährend überarbeitet und wohl auch künftig um neue Produktgruppen erweitert.

Vorteile für Schweizer Firmen

Für die Schweizer Firmen hat die Abschaffung der doppelten Konformitätsbewertung mehrere Vorteile:

  • Niedrigere Kosten und kürzere Fristen bei der Vermarktung von neuen Produkten in der EU.
  • Erleichterte Einfuhr von Produkten aus der EU.

Hilfe und weitere Informationen

Auf der Website der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) finden Unternehmen zahlreiche Informationen zu den Konformitätsbewertungen und den zugelassenen Bewertungsstellen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt den Unternehmen zudem eine Liste mit Kontaktpersonen für alle Fragen zum Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse oder zu einzelnen Produktgruppen zur Verfügung.

 


Informationen

Letzte Änderung 07.05.2021

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