Neues bilaterales Abkommen mit dem Vereinigten Königreich

Economiesuisse Abkommen über technische Handelshemmnisse Mutual Recognition Agreement MRA Schweiz Vereinigtes Königreich vereinfachtes Konformitätsbewertungsverfahren Zulassung

(07.12.2022) Am 1. Januar 2023 tritt ein neues bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich in Kraft. Mehrere Produktkategorien können dann von einem vereinfachen Verfahren zur Konformitätsbewertung profitieren.

Exportunternehmen sind verpflichtet, Nachweise zu erbringen, die belegen, dass ihre Produkte den Vorschriften und technischen Anforderungen des Landes entsprechen, in das sie exportiert werden. Wenn es kein bilaterales Abkommen gibt, werden die Bewertungen von Einrichtungen vorgenommen, die ihren Sitz im importierenden Land haben, was oft ein langes und teures Verfahren mit sich bringt.

Mit dem am 17. November 2022 unterzeichneten Abkommen über technische Handelshemmnisse ("Mutual Recognition Agreement" MRA) wird das zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland geschlossene Handelsabkommen (MRA) ergänzt. Auf diese Weise können die Schweizer Exportunternehmen die Konformität ihrer Produkte mit den britischen Vorschriften in fünf zusätzlichen Produktkategorien direkt in der Schweiz bewerten lassen und umgekehrt.

Die Erleichterungen betreffen folgende Produktkategorien: ortsbewegliche Druckgeräte, Telekommunikationsgeräte, elektromagnetische Verträglichkeit (EMC), Lärmemissionen von im Freien genutzten Geräten und Messinstrumente. Zu den entsprechenden Produkten gehören unter anderem Tanks, Gasbehälter, Funkanlagen und Präzisionswaagen.

Ab 2023 wird also für knapp 75% des Warenhandelsvolumens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich bei der Marktzulassung ein vereinfachtes Verfahren gelten. Laut Economiesuisse "trägt das neue Abkommen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beider Länder bei".


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Letzte Änderung 07.12.2022

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