(05.04.2022) Per 30. September dieses Jahres nimmt PostFinance die heutigen Einzahlungsscheine vom Markt. Für Unternehmen ist es jetzt höchste Zeit umzustellen. Denn nach dem 30. September verarbeiten die Finanzinstitute keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr – weder online noch am Schalter.
Für Rechnungssteller ist es wichtig, jetzt auf die QR-Rechnung bzw. eBill umzustellen. Denn nur bei einer fristgerechten Umstellung der Rechnungssteller bis spätestens zum 30. September können die Zahlungen der Rechnungsempfänger weiterhin ohne Probleme von den Finanzinstituten verarbeitet werden. Zu beachten sind insbesondere auch die Zustelldauer auf dem Postweg und das Zahlungsziel beim letztmaligen Versand von Rechnungen auf Basis der heutigen Einzahlungsscheine.
Fristgerechte Umstellung der Daueraufträge nötig
Ebenfalls zu berücksichtigen ist die fristgerechte Umstellung von Daueraufträgen auf Basis der orangen Einzahlungsscheine (ESR). Hier gilt es seitens der Rechnungssteller, die Rechnungsempfänger auf die erforderliche Anpassung hinzuweisen. Rechnungsempfänger sollten ihre laufenden Daueraufträge proaktiv prüfen und die Kontoverbindung aktualisieren, d.h. diese an die neue QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz anpassen. Denn Daueraufträge, die auf dem ESR basieren, werden nach dem 30. September ebenfalls nicht mehr ausgeführt.
Rechnungssteller: Jetzt handeln!
Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, wird empfohlen, umgehend ihre Bank und ihren Softwarepartner zu kontaktieren. Diese leisten Unterstützung bei den erforderlichen Planungs- und Umstellungsarbeiten auf die QR-Rechnung.
Weiterführende Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie hier:
- Auf www.einfach-zahlen.ch/rechnungssteller
- Auf www.paymentstandards.ch für Unternehmen, die Hard- und Software-Lösungen für ihren Zahlungsverkehr einsetzen.
Autor: SIX
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Perforation nicht vergessen
Falls die QR-Rechnung in Papierform erstellt wird, ist eine Perforation zwischen den Angaben zur Rechnung und des Zahlteils sowie zwischen dem Zahlteil und dem Empfangsschein obligatorisch. Dies sollte bei der Rechnungserstellung auf keinen Fall vergessen werden, da die Perforation zwingend notwendig ist für eine automatisierte Verarbeitung der QR-Rechnung. Zudem ist sie ein wichtiges Orientierungsmerkmal für Personen mit Sehbeeinträchtigungen.
Letzte Änderung 06.04.2022