Ablösung Einzahlungsscheine am 30.09.2022: Haben Sie schon auf die QR-Rechnung oder eBill umgestellt?

Person scannt QR-Code einer Rechnung

Nach dem 30. September dieses Jahres sind die heutigen Einzahlungsscheine Geschichte und werden von den Finanzinstituten nicht mehr verarbeitet. Für Unternehmen ist es daher jetzt höchste Zeit umzustellen.

Für Rechnungssteller ist es wichtig, jetzt noch rechtzeitig auf die QR-Rechnung bzw. eBill umzustellen. Denn nur bei einer fristgerechten Umstellung bis spätestens zum 30. September können Zahlungen durch die Rechnungsempfänger weiterhin problemlos von den Finanzinstituten verarbeitet werden.

Zahlungsfristen beachten

Zu beachten sind insbesondere auch die Zustelldauer auf dem Postweg und ein allfälliges Zahlungs-ziel beim letztmaligen Versand von Rechnungen auf Basis der heutigen Einzahlungsscheine. Versenden Sie also so bald wie möglich nur noch Rechnungen mit QR-Zahlteil bzw. eBill.

Fristgerechte Umstellung der Daueraufträge nötig

Ebenfalls zu berücksichtigen ist die fristgerechte Umstellung von Daueraufträgen auf Basis der orangen Einzahlungsscheine (ESR). Hier gilt es seitens der Rechnungssteller, ihre Rechnungsempfänger auf die erforderliche Anpassung hinzuweisen. Rechnungsempfänger ihrerseits sollten ihre laufenden Daueraufträge proaktiv prüfen und diese an die neue QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz anpassen. Denn Daueraufträge, die auf dem ESR basieren, werden nach dem 30. September ebenfalls nicht mehr ausgeführt.

Rechnungssteller: Jetzt handeln!

Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, wird empfohlen, umgehend ihre Bank und ihren Softwarepartner zu kontaktieren. Diese leisten Unterstützung bei den erforderlichen Planungs- und Umstellungsarbeiten auf die QR-Rechnung. Der Zahlungsverkehr und insbesondere die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung von Rechnungsstellern mit Hard- und Software-Lösungen müssen rechtzeitig umgestellt werden.

Für weitere Informationen zur QR-Rechnung und eBill wenden sich Rechnungssteller und Unternehmen an ihre Bank und/oder ihren Softwarepartner.

Weiterführende Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie hier:

Autor: SIX


Informationen

Zum Thema

Perforation nicht vergessen 

Falls die QR-Rechnung in Papierform erstellt wird, ist eine Perforation zwischen den Angaben zur Rechnung und des Zahlteils sowie zwischen dem Zahlteil und dem Empfangsschein obligatorisch. Dies sollte bei der Rechnungserstellung auf keinen Fall vergessen werden, da die Perforation zwingend notwendig ist für eine automatisierte Verarbeitung der QR-Rechnung in Papierform. Zudem ist die Perforation ein wichtiges Orientierungsmerkmal für Personen mit Sehbeeinträchtigungen. 

Letzte Änderung 29.08.2022

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