Neue Mehrwertsteuerregelungen in der EU: Schweizer Unternehmen betroffen

Eine Person gibt ihre Kreditkarteninformationen in ihr Smartphone ein.

(09.06.2021) Am 1. Juli 2021 ändert sich die steuerrechtliche Behandlung des Online-Handels in der Europäischen Union. Die Schweizer E-Commerce-Händler müssen sich an diese Änderungen der Mehrwertsteuer anpassen, die den Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen an europäische Kunden betrifft.

Unternehmen, die aus der Schweiz oder einem Drittstaat über ihre eigene Plattform Produkte in die EU verkaufen, müssen die MWST-Regelungen des Ziellandes bei ihren Preisen berücksichtigen. Dies gilt, wenn der Wert der verkauften Güter oder Dienstleistungen EUR 150 oder weniger beträgt. Die Reform, die zwischen den E-Commerce-Händlern einen faireren Wettbewerb schaffen soll, beendet die Mehrwertsteuer-Befreiung für Sendungen im Wert von unter EUR 22, die innerhalb der EU importiert werden.

Diese Anpassung wird durch die Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle mit dem Namen Import One Stop Shop (IOSS) erleichtert. Die Verkäufer können auf diese Weise die Mehrwertsteuer beim Verkauf in Rechnung stellen und sie direkt an die Behörden abführen. Zudem müssen sich Unternehmen, die über ihren eigenen Online-Shop Waren verkaufen, die aus einem EU-Land abgeschickt werden, sich auf einer dafür eingerichteten Plattform anmelden. Unternehmen, die keine Niederlassung in der EU haben, wird geraten, sich über einen Fiskalvertreter rasch eine IOSS-Nummer ausstellen zu lassen.

Weitere Informationen zu dieser Änderung der Mehrwertsteuerregelungen in der EU finden Sie über die folgenden Links.


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Letzte Änderung 09.06.2021

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