Fünf Ratschläge für die Kapitalöffnung bei KMU

Sein Unternehmen mit einem Business Angel, einem Risikokapitalgeber oder einem Anlagefonds zu verbinden, kanneine interessante Möglichkeit sein, um Kapital zu beschaffen, aber auch von einem Netzwerk und Unterstützung zu profitieren. Wie sollte man am besten vorgehen, sodass man nicht Gefahr läuft, die Kontrolle über seine Firma zu verlieren? Tipps von Experten.

Zu Türmen gestapelte Münzen, ein aufwärts zeigender Pfeil und im Hintergrund eine Person im Anzug

"Wenn ein KMU sein Kapital öffnet, erhält es Zugang zu neuen Finanzmitteln, entwickelt Wachstumsmöglichkeiten und stärkt seine Position auf dem Markt", fasst Fabian Teichmann, Anwalt für Wirtschaftsrecht aus Zürich, zusammen. Wenn die Gründer aber im Vorfeld nicht genug Vorsichtsmassnahmen treffen, besteht die Gefahr, dass sie die Kontrolle über die Entscheidungen in ihrem Unternehmen verlieren oder sogar aus ihrer eigenen Firma hinausgeworfen werden. In welcher Entwicklungsphase des Unternehmens sollte man sein Kapital öffnen? Wie findet man den richtigen Investor? Zwei Experten erklären, was sie empfehlen, damit dieser Schritt gelingt.

1. Rechtzeitig beginnen

In der Gründungsphase beginnen Gründerinnen und Gründer in der Regel damit, ihr Eigenkapital zu investieren. Erst wenn sie ein Produkt oder ein Konzept haben, das für Investoren einen Anreiz schafft, gehen sie dazu über, ihr Kapital zu öffnen. Dabei ist externe Finanzierung für Jungunternehmen – und besonders für Start-ups – von grosser Bedeutung, weshalb sie mit der Kapitalöffnung möglichst früh anfangen sollten. "So können sie neues Kapital einwerben, ohne sich verschulden zu müssen", sagt Rechtsanwalt Fabian Teichmann.

Die Entscheidung zur Kapitalöffnung sollte an den Unternehmenszielen ausgerichtet sein. "Besonders interessant ist diese Option für Unternehmen, die Wachstumsmöglichkeiten haben oder damit in neue Projekte investieren können", ergänzt der Experte.

2. Passende Investoren finden

Im Frühstadium kann es sein, dass ein Business Angel oder eine Stiftung Kapital bereitstellen, ohne grosse Garantien zu verlangen. "Business Angels investieren häufig schon, bevor das Unternehmen relevante Einnahmen erzielt, achten aber auf ein vorhandenes Marktpotenzial", erklärt Dietmar Grichnik, Professor für Entrepreneurship an der Universität St. Gallen. Diese Investoren können sogar schon einsteigen, bevor es ein "Minimum Viable Product (MVP)" gibt, wenn sie Wachstumschancen sehen oder die Qualität des Teams sie überzeugt.

"Investitionen aus Venture Capital oder Private Equity kommen oft erst in einem zweiten Schritt, wenn das Unternehmen sein Wachstumspotenzial mit einer Marktbasis oder einer ersten Traction unter Beweis gestellt hat. Am Ende, sobald das Unternehmen zu wachsen beginnt, wird die institutionelle Finanzierung zur Priorität."

3. Die Unternehmensbewertung optimieren

Wenn Gründerinnen und Gründer das Kapital ihres Unternehmens öffnen, setzen sie sich dem Risiko aus, die Kontrolle über die Entscheidungen zu verlieren. "Die Anteile der Firmeninhaber werden verwässert und die Ankunft neuer Investoren kann auch mit einer Veränderung in der Unternehmenskultur einhergehen", sagt Fabian Teichmann.

Wenn das Unternehmen gut bewertet ist, bevor diese Schritte unternommen werden, kann man die Position der Geschäftsführung in den Verhandlungen stärken und bessere Investoren für sich gewinnen. Für Dietmar Grichnik handelt es sich um eine einfache Gleichung: "Je höher die Bewertung des Unternehmens vor seiner Kapitalöffnung, desto weniger Eigentumsanteile wird der Gründer veräussern müssen."

4. Den passenden Vertrag wählen

Von der Aktionärsvereinbarung bis zum Investitionsvertrag stehen den Unternehmen viele Möglichkeiten offen. Die Entscheidung hängt von der Struktur des Unternehmens und von seinen Finanzierungsquellen ab. "Für eine GmbH kommt zum Beispiel ein Beteiligungsvertrag in Frage und für eine AG ein Kapitalerhöhungsvertrag. In den frühen Stadien sind auch Wandeldarlehen (Convertible notes) oder SAFE (Simple Agreement for Future Equity) interessante Optionen", erklärt Fabian Teichmann.

Um herauszufinden, welcher Vertragstyp am besten zum Unternehmen passt, sollte man sich aber lieber von Fachleuten beraten lassen. Verbände wie die Schweizerische Vereinigung der Kapitalanleger (SECA) bieten hilfreiche Informationen.

5. Besondere Aufmerksamkeit auf die Vertragsklauseln richten

Um juristische Konflikte auf ein Minimum zu reduzieren, müssen in dem Vertrag gewisse Fragen geklärt werden. Er muss die Rechte und Pflichten der Aktionäre definieren (Stimmrecht, Dividendenpolitik), die Struktur der Firma schützen (Vorkaufsrechte, Schutz vor Kapitalverwässerung), die Ausstiegsstrategien strukturieren (Tag-along, Drag-along, Kündigungsbedingungen) und sensible Informationen durch Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln schützen.

Um den Einfluss der Aktionäre auf den Entscheidungsprozess zu begrenzen, kann man Klauseln einführen, die eine Beschränkung der Stimmrechte oder ein Vetorecht vorsehen.


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Kapitalbeteiligung von Mitarbeitenden

Die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitenden (ESOP – Employee Stock Option Plan) besteht darin, die Beschäftigten des Unternehmens einzubeziehen, indem ihnen Firmenanteile oder Optionen für den Kauf von Aktien angeboten werden. "So ein Programm ist sehr nützlich, um wertvolle Mitarbeiter an die Firma zu binden, vor allem in Start-ups, die keine hohen Löhne zahlen können", sagt Dietmar Grichnik. "Mit einem ESOP lassen sich Talente anwerben, ohne dass es gleich zu einer Kapitalverwässerung kommt." Dieser Vertragstyp ist besonders heikel und komplex, vor allem, wenn daran Mitarbeitende aus dem Ausland beteiligt sind. "Es ist absolut notwendig, sich für die Erstellung eines solchen Vertrags an einen Experten zu wenden."

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Letzte Änderung 14.12.2024

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