Wie gründet man einen Verein und welche Motivation steckt dahinter?

Vereine müssen einem nichtwirtschaftlichen Zweck dienen, doch das Gesetz gestattet ihnen eine gewerbliche Tätigkeit, um ihren Betrieb zu finanzieren. Eine Gewinnorientierung ist bei dieser Rechtsform allerdings ausgeschlossen. Wie zieht man die Grenze zwischen den betriebsnotwendigen Ressourcen eines Vereins und einem Gewinn?

Eine Person stapelt längliche Holzklötzchen übereinander.

In der Schweiz gibt es rund 100’000 Vereine. Für die Gründung einer solchen Rechtsform braucht es mindestens zwei Partner, die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können. Vereine haben aber im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften gemäss Artikel 60 Absatz 1 Zivilgesetzbuch "eine nicht wirtschaftliche Aufgabe".

Sobald jedoch der ideelle Zweck nachgewiesen ist und die Vereinsstatuten errichtet sind, hat jeder Verein das Recht, wirtschaftlich tätig zu sein, vorausgesetzt, es geht ausschliesslich darum, die auf die nicht wirtschaftlichen Ziele gerichteten Aktivitäten zu finanzieren.

Um erlaubte und missbräuchliche wirtschaftliche Tätigkeiten klar voneinander abzugrenzen, "muss man zwischen den Zielen und den Mitteln unterscheiden", erklärt Loïc Pfister, Fachanwalt für Vereins- und Stiftungsrecht bei LPPV Avocats in Lausanne. "Das typischste Beispiel ist wahrscheinlich der Verein, der T-Shirts verkauft, deren Erlös in die Vereinskasse fliesst."

Gleichgewicht zwischen Mitteln und Zielen

Der Verein muss sich auf vernünftige Mittel beschränken, die keinen Interessenkonflikt zwischen den Einnahmequellen und dem verfolgten Ziel hervorrufen. "Laut der Rechtsprechung dürfen die Mittel im Vergleich zu den Zielen grundsätzlich nicht die Oberhand gewinnen", führt Loïc Pfister weiter aus.

Der 2009 gegründete Verein Swiss Cleantech mit Sitz in Zürich setzt sich beispielsweise für die Schaffung von Rahmenbedingungen zugunsten einer Wirtschaft ein, die der Klimaproblematik Rechnung trägt, und erleichtert den Dialog zwischen den Unternehmen zu diesem Thema.

Der Verein organisiert seine Tätigkeit vor allem in Form von Think Tanks und Veranstaltungen, mitunter auch in Zusammenarbeit mit Unternehmen und im Gespräch mit Forschungseinrichtungen, um Geschäftsmodelle zu finden, die mit der CO2-Neutralität vereinbar sind, und bei den politischen Akteuren für diese zu werben. Der Co-Vorsitzende Christian Zeyer bestätigt, dass das Gleichgewicht zwischen Mitteln und Zielen manchmal für Diskussionen sorgt. "Wir haben eine Charta, die definiert, welche Ziele wir verfolgen (Anm. d. Red.: zum Beispiel die Umsetzung des Pariser Abkommens, aber auch die Verteidigung der Marktwirtschaft), und auf die beziehen wir uns, um die Grenze der möglichen wirtschaftlichen Aktivitäten festzulegen."

Bedeutung der Mitgliedsbeiträge

Für Christian Zeyer bleibt die finanzielle Beteiligung der 600 Mitgliedsfirmen, die in Branchen wie Tiefbau, Recycling, Bankwesen und Stromerzeugung, aber auch im Bereich Velovermietung tätig sind, essenziell. Ihre Beteiligung besteht vor allem in den Mitgliedsbeiträgen. "Einige von ihnen leisten manchmal auch einen Beitrag zur Finanzierung einzelner Projekte. Zum Beispiel haben wir kürzlich eine Studie zu den Finanzierungsgarantien für Arbeiten im Bereich der Gebäudesanierung durchgeführt, woran sich die meisten unserer Mitglieder finanziell beteiligt haben", fügt Christian Zeyer hinzu.

Eintragung im Handelsregister

Jeder Verein braucht Statuten, aber seine Struktur zeichnet sich im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen durch eine grosse Flexibilität aus. "Es reicht, wenn sich zwei Personen finden, die Statuten unterzeichnen, welche sie selbst formuliert haben", fasst Loïc Pfister zusammen.

Bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist die Eintragung im Handelsregister obligatorisch. Ab einem bestimmten Geschäftsvolumen ist der Verein verpflichtet, seine Geschäftsbücher von einer zugelassenen Revisionsstelle prüfen zu lassen. Das ist der Fall, wenn mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sind: Bilanzsumme von CHF 10 Millionen, Umsatz von CHF 20 Millionen, Beschäftigtenzahl von mindestens 50 Vollzeitäquivalenten.

In einigen Fällen entscheiden die Vorstände, bezahlte Stellen zu schaffen, wenn die ehrenamtliche Arbeit nicht mehr reicht, um den Vereinsbetrieb zu organisieren. Dann muss sich der Verein, genau wie andere Gesellschaften, an das Arbeitsgesetzbuch halten.

Steuerbefreiungen

Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, können von einer Steuerbefreiung profitieren. Diese Befreiung kann selbst bei einer gewerblichen Tätigkeit gewährt werden, sofern die Vorstandsmitglieder ihr Amt im Verein ehrenamtlich ausüben.

Seit 2023 gelten die Steuerbefreiungen nur noch für nicht gewinnorientierte Organisationen, die lokal in der Schweiz tätig sind oder physisch in der Region im Ausland präsent sind, in der sie ihre in den Statuten festgelegten Tätigkeiten ausführen. Eine finanzielle Unterstützung, die Schweizer Firmen an ausländische Institutionen leisten, reicht nicht mehr, um eine Steuerbefreiung zu rechtfertigen.


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Verein oder Stiftung

Eine Gesellschaft auf der Basis eines ideellen Zwecks ins Leben zu rufen, kann auch bedeuten, dass man eine Stiftung gründet. Was die Lenkungsmöglichkeiten angeht, unterscheiden sich die beiden Organisationsformen aber sehr deutlich: "Während bei einem Verein ein demokratisches Management möglich ist, bei dem jedes Mitglied eine Stimme hat, organisiert sich die Stiftung um ein Vermögen herum, das ausschliesslich durch einen häufig wiedergewählten Stiftungsrat verwaltet wird", erklärt Loïc Pfister. Die Tatsache, über dieses Kapital zu verfügen, bietet der Stiftung einen gewissen Vorteil: "In der Regel hat diese Rechtsform im Vergleich zum Verein eine höhere Glaubwürdigkeit."

Können die beiden Rechtsformen eine Symbiose eingehen? "Ein typisches Beispiel ist ein Museum, das von einer Stiftung geführt und von einem Verein unterstützt wird, häufig in Form eines "Freundeskreises". Dank dieser Kombination kann einerseits das Kapital optimal gemanagt werden und andererseits erhält auch der nicht wirtschaftliche, kulturelle Teil eine gewichtige Rolle im Rahmen des Museumsbetriebs."

Letzte Änderung 04.10.2023

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