Der Wert eines Unternehmens kann stark schwanken, je nachdem welche internen oder externen Parameter angelegt werden, aber auch in Abhängigkeit vom jeweiligen Blickwinkel der betroffenen Parteien.
Eine Unternehmensbewertung kann verschiedene Zwecke haben: Kauf und Verkauf eines Unternehmens, Sachgründung, Änderung der Rechtsform, Übernahme einer Beteiligung, Fusion, Spaltung, Gesellschafterwechsel, Pflichtteilsberechnungen bei Erbteilungen oder auch güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten.
Bei einer Nachfolgeregelung dient die Unternehmensbewertung als Entscheidungsgrundlage sowohl für die Verkäuferin oder den Verkäufer (welchen Mindestbetrag kann ich verlangen?) als auch für die Nachfolgerin oder den Nachfolger (was kann ich als Höchstbetrag ansetzen?). Hier spricht man von einem Entscheidungswert oder Grenzwert, bei welchem es darum geht, die Grenzen für einen möglichen Kompromiss abzustecken.
Der ermittelte Unternehmenswert kann auch bei Preisverhandlungen als Argumentationswert dienen. Zudem kann es sein, dass die Parteien, insbesondere bei familieninternen Regelungen, ein neutrales Gutachten zur Ermittlung eines fairen Übernahmepreises oder Anrechnungswertes in Auftrag geben. Alsdann wird von einem Schiedswert gesprochen.
Unternehmenswert ist nicht gleich Preis
Es ist wichtig, zwischen dem Wert eines Unternehmens und seinem Preis zu unterscheiden. Wie bei jeder Ware wird die Höhe des Preises durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt. Die Unternehmensbewertung dient dabei als Ausgangsbasis für die Festlegung des Verkaufs- oder (bei einer familieninternen Nachfolge) des Übernahmepreises. Bei den Verhandlungen sollten beide Parteien von einem möglichst realistischen Unternehmenswert ausgehen.
Für dessen Ermittlung gibt es allerdings kein verbindliches Verfahren. Es gibt viele Methoden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Es ist jedoch äusserst wichtig, die Methode zu wählen, die jeweils am besten zur Firmengrösse und zur Kapital- und Vermögensstruktur passt und auch die Branche mit einbezieht. Das Ergebnis sollte anschliessend unter Anwendung einer weiteren Methode überprüft werden.
In den anschliessenden Preisverhandlungen liegt es in der Natur der Sache, dass die übergebende und die nachfolgende Partei die finanzielle Seite aus einem unterschiedlichen Blickwinkel betrachten.
- Übergebende. Sie sind mit ihrem Unternehmen emotional verbunden, meistens richten sie die Bewertung eher an der Vergangenheit aus. In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass der Unternehmenswert zu hoch eingeschätzt wird, wenn der Einsatz an Geld, Zeit und Mühen oder die Realisierung der Altersvorsorge als Massstab dienen.
- Nachfolgende. Sie gehen rational an die Bewertung heran und interessieren sich für das Wachstumspotenzial; letztlich wollen sie möglichst wenig bezahlen oder angerechnet bekommen.
Die Gefahren überhöhter Wertbestimmung
In der Praxis ist es allerdings nicht selten, dass Übergebende und manchmal auch ihre Beraterinnen oder Berater nicht wissen, wie man für das Unternehmen einen realistischen Preis ermitteln kann. Bei einer Wertüberschätzung besteht die Gefahr, dass die Übergebenden mit so hohen Erwartungen in die Nachfolgeverhandlungen gehen, dass sich die Suche nach Nachfolgeinteressenten schwierig gestaltet oder die Verhandlungen scheitern.
Kommt dennoch eine Einigung mit einem überhöhten Übernahmepreis zustande, kann es passieren, dass sich die Nachfolgeperson damit finanziell übernimmt und das Unternehmen Schiffbruch erleidet. Am grössten ist die Gefahr überhöhter Wertbestimmung erfahrungsgemäss bei Kleinstunternehmen, wo mit dem Generationenwechsel meist die gesamte interne Organisation (Rechnungswesen, Kalkulation, Kunden- und Lieferantenbeziehungen) erneuert oder nach der Übernahme neu aufgebaut wird.
Ausserbetriebliche Faktoren beeinflussen die Preisbildung
Zwar wird der Unternehmenswert nach objektiven Kriterien bestimmt, doch für die Preisbestimmung sind oft weitere Faktoren mitentscheidend. Diese können sein:
- persönlicher Einfluss des derzeitigen Chefs in seinem Unternehmen
- Umsatz- und Gewinnentwicklung
- Innovationsgrad der Produkte oder Dienstleistungen
- Grösse des Unternehmens und Selbstständigkeit der internen Organisation
- Wettbewerbslage
- Anzahl der Übernahmeangebote und Nachfolgekandidaten
- Alter der Nachfolgeperson
- finanzielle und familiäre Situation beider Parteien
- Risikobereitschaft der Nachfolgeperson
Unternehmensbewertung bei familieninternen Nachfolgen
Grundsätzlich sollte auch bei einer familieninternen Nachfolge eine objektive Bestimmung des Unternehmenswertes erfolgen. Bei der Festlegung des Übernahmepreises oder des Anrechnungswertes müssen die Pflichtteils- oder Abfindungsansprüche der Übergebenden beachtet werden, da diese sich nach dem Verkehrswert des zu übertragenden Unternehmens richten. Werden Unternehmenswerte unterhalb des Verkehrswertes übertragen, besteht die Gefahr, dass eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer fällig wird. Daran ist insbesondere bei Übertragungen zu einem Vorzugspreis an nicht verwandte Familienmitglieder oder Mitarbeitende zu denken.
Es gibt eine ganze Reihe von relativ zuverlässigen Methoden, die - zumindest theoretisch - in etwa das gleiche Resultat ergeben sollten. In der Realität wird man allerdings feststellen, dass die Ergebnisse oft weit auseinanderklaffen und dass sich der tatsächlich zu erzielende Preis eher im unteren Bereich des Spektrums bewegt.