Unternehmensübertragungen, die nicht vollständig aus eigenen Mitteln erfolgen, lösen Finanzierungsbedarf aus.
Grob lassen sich folgende Fälle unterscheiden:
Unternehmensübertragungen, die nicht vollständig aus eigenen Mitteln erfolgen, lösen Finanzierungsbedarf aus.
Grob lassen sich folgende Fälle unterscheiden:
Nachfolgeregelung | Mittelbedürfnisse |
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Unentgeltlich: Unternehmen, die aus Schenkung oder Erbschaft übernommen werden. |
Finanzierung des Unternehmens: Dauerhafte Beziehung, die laufend angepasst wird. |
Entgeltlich: Entgeltliche Übertragungen von Unternehmen an familieninterne oder familienexterne Nachfolger werden in der Regel nicht aus den Mitteln des Unternehmens finanziert. |
Finanzierung der Übernahme: Zurückzuführen innerhalb von 5-6 Jahren |
Heute wird häufig eine sogenannte "konsolidierte Bewertung" angewandt. Für die Beurteilung der Finanzierung werden das zu übertragende Unternehmen und die übernehmende Gesellschaft oder der Nachfolger als Privatperson zusammen betrachtet.
Üblich sind folgende Finanzierungsarten (in Prozenten des Kaufpreises):
Finanzierungsarten | Anteil |
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Darlehen auf konventioneller Fremdkapitalbasis | 40% bis 50% |
Mezzanine Finanzierung (Mischung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital) | 20% bis 30% |
Eigenkapital | 20% bis 40% |
Für Übernahmen von Unternehmen im Rahmen externer Nachfolgelösungen (Management Buy-out, MBO/ Management Buy-in, MBI/Börsengang, IPO) stellt die Finanzierung aus folgenden Gründen eine besondere Herausforderung dar:
Die Finanzierung der Übernahme eines Unternehmens hat diese besonderen Umstände zu berücksichtigen. Namentlich muss die Tragbarkeit der Finanzierung sowohl für die Übernahme als auch für den Betrieb der Firma auf konsolidierter Basis sichergestellt sein. Daher ist eine detaillierte und mehrfach überdachte Finanzplanung mit genügend einkalkulierten Finanzierungsreserven für die nächsten 5 bis 6 Jahre so wichtig.
Gleiches gilt bei der Aushandlung des "richtigen" Kaufvertrages (Preis, Preistilgung, Gewährleistungen, Nebenbestimmungen etc.). Allfällige Fallstricke gilt es zu bedenken und bereits im Vorfeld auszuräumen.
Letzte Änderung 20.02.2020