Debitorenverluste und Delkredere: Was tun bei drohendem Zahlungsausfall?

Endgültige Verluste werden von ungewissen Zahlungseingängen unterschieden. Die Steuerbehörden bewilligen offiziell ein Delkredere als Pauschalsatz.

Rechnungen werden nicht immer pünktlich und zuverlässig bezahlt. Auch kommt es vor, dass man auf seine Forderung ganz verzichten muss, beispielsweise weil ein Kunde zahlungsunfähig wird. Solche Debitorenverluste werden buchhalterisch unterschiedlich behandelt, je nachdem ob der Verlust bereits endgültig eingetreten ist oder ob erst in Zukunft damit zu rechnen ist.

  • Ist der Verlust endgültig, erfolgt die Abschreibung der Forderung direkt auf dem Debitorenbestand über ein spezielles Aufwandskonto "Debitorenverluste".
  • Ist der Zahlungseingang bloss ungewiss, so müssen Sie das Verlustrisiko Ende Jahr abschätzen und indirekt über das Konto Delkredere und/oder das Debitorenverlustkonto abschreiben.

Das Konto "Delkredere" ist ein Wertberichtigungskonto für die aus Erfahrung geschätzten Zahlungsausfälle. Die Steuerbehörden bewilligen für inländische Schuldner offiziell ein Delkredere von pauschal 5% des Debitorenbestands (offene Rechnungen). Bei ausländischen Schuldnern sind es 10%. In der Praxis akzeptieren die meisten kantonalen Steuerbehörden aber 10% auf den gesamten Debitorenbestand.



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Letzte Änderung 04.05.2021

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