Welche Art von Buchhaltung muss geführt werden?

Die Finanzbuchhaltung ist ein zentrales Element im Firmenalltag. Es gibt verschiedene Methoden, darunter die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung.

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften ist eine Finanzbuchhaltung zu führen. Das Führen von Hilfsbuchhaltungen kann sinnvoll sein, hängt aber letztlich von der Betriebsgrösse, der Anzahl der Belege und den Bedürfnissen des Betriebes ab. Unter Hilfsbuchhaltungen wird die Führung von vielen gleichartigen Tatbeständen in einem separaten Buchungskreis verstanden. Beispiele sind: Debitoren-, Kreditoren-, Lohn-, Anlagen- sowie Wertschriften- und Liegenschafts-Buchhaltung.

In der Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung wird für jeden einzelnen Kunden oder Lieferanten ein Konto geführt. Darin werden alle Bewegungen (Rechnungen, Zahlungen) verbucht. Das Gesamttotal wird dann ins Hauptbuch der Finanz-Buchhaltung übertragen.

Bei der Offenposten-Buchhaltung werden Rechnungen nicht verbucht. Geschäftsfälle werden erst bei der Zahlung erfasst. Die Zahlungskontrolle erfolgt ausserhalb der Buchhaltung, aufgrund von Belegen, die als "unbezahlte Rechnungen" abgelegt sind. Beim Abschluss wird der Bestand aufgrund der tatsächlich offenen Rechnungen angepasst. Bei kleineren Datenmengen kann die Führung einer Offenposten-Buchhaltung sinnvoll sein. Sind jedoch etliche Rechnungen und Zahlungen zu verbuchen, empfiehlt es sich, eine Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung zu führen.


Letzte Änderung 21.09.2023

Zum Seitenanfang

https://www.kmu.admin.ch/content/kmu/de/home/praktisches-wissen/finanzielles/buchhaltung-und-revision/buchhaltungspflicht-fuer-handelsgesellschaften/welche-art-von-buchhaltung-muss-gefuehrt-werden.html