(25.01.2023) Seit dem 15. Dezember 2022 steht der Service "MWST-Abrechnung easy", mit dem die Unternehmen ihre steuerbaren Einkünfte online angeben können, auf der Plattform EasyGov zur Verfügung. Im Thurgau läuft zudem ein Pilotprojekt für die Abwicklung von Anträgen auf Arbeitsbewilligungen für Angehörigen aus Drittstaaten.
Die 2021 lancierte Anwendung "MWST-Abrechnung easy" gibt es nun direkt auf EasyGov, dem Online-Schalter des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), dessen Aufgabe die Zentralisierung und Digitalisierung der Behördengänge von Unternehmen ist.
In Verbindung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ermöglicht diese Anwendung insbesondere, eine Abrechnung digital auszufüllen und einzureichen, eine automatische Berechnung der Steuer vorzunehmen und Erinnerungsfunktionen für die folgende Abrechnung zu programmieren.
Darüber hinaus bietet "MWST-Abrechnung easy" einen sicheren Zugang zu den Verfahren – der rund um die Uhr gewährleistet ist – sowie die Möglichkeit für Treuhänder, die Erklärungen durch ihre Firmenkunden unterzeichnen zu lassen und sie dann den Behörden per Post zukommen zu lassen.
Zudem läuft über die Plattform EasyGov gerade ein Pilotprojekt für die Digitalisierung der Antragsverfahren für Arbeitsbewilligungen für Angehörige von nicht EU/EFTA-Staaten (auch Drittstaaten genannt). Im Moment ist dieser Dienst nur für Schweizer Unternehmen mit Sitz im Kanton Thurgau verfügbar.
Ausserdem können vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) in allen 26 Kantonen über die Plattform eine Erwerbsarbeit anmelden. Die Arbeitsbewilligungsverfahren für Grenzgänger (Ausweis G) aus dem EU/EFTA-Raum können ferner in den Kantonen Zürich und Thurgau über die digitale Plattform abgewickelt werden.
Nach und nach werden weitere Arbeitsbewilligungen in die Plattform integriert, mit dem Ziel, die Melde- und Bewilligungsverfahren in allen 26 Kantonen so weit wie möglich zu vereinfachen.
Letzte Änderung 25.01.2023