Erhöhung der Mehrwertsteuer per 1. Januar 2024

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(20.12.2023) Nach der Annahme der Gesetzesänderung zur AHV durch das Schweizer Volk (im September 2022) wird die Mehrwertsteuer (MWST) per 1. Januar 2024 angehoben.

Die deutlichste Erhöhung betrifft den Normalsatz, der von 7,7% auf 8,1% steigt (+0,4 Punkte). Der reduzierte Satz wird von 2,5% auf 2,6% angehoben und der Sondersatz für Beherbergung von 3,7% auf 3,8%.

Das Kompetenzzentrum DataUnit empfiehlt den Unternehmen zu prüfen, bei welchen Bereichen und Produkten als Reaktion auf die neue Steuerlast Preisanpassungen vorgenommen werden können. Kurzfristige Angebote, Rabatte und Preissenkungen sind mögliche Lösungen, um eine zu abrupte Teuerung für die Kundschaft zu vermeiden.

Zu den wichtigen Aspekten, die man berücksichtigen sollte, zählt DataUnit unter anderem:

  • die Beachtung des Zeitplans, um sicherzustellen, dass die Anpassung an die neuen Sätze gesetzeskonform erfolgt. Es sind nämlich weder das Rechnungsdatum noch das Zahlungsdatum entscheidend für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Massgeblich ist allein das Datum der Leistungserbringung;
  • die Anpassung an die neuen Sätze, um die nötigen Aktualisierungen in den Buchhaltungssystemen und Geschäftsprozessen vorzunehmen:
  • die steuerliche Dokumentation, um sich zu vergewissern, dass alle Transaktionen (Rechnungen, Quittungen und andere Aufzeichnungen) korrekt festgehalten werden, und so den Steuerbehörden die Arbeit zu erleichtern;
  • die Überprüfung bestehender Verträge mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern, um festzustellen, ob Preise neu ausgehandelt werden sollten.

Die Medienmitteilung von DataUnit enthält die Einschätzung, dass die Branchen Detailhandel, Gastronomie und Tourismus sowie der Bau- und Immobiliensektor in besonderem Masse von dieser Erhöhung betroffen sein werden. Die Luxusgüterbranche und Exportunternehmen dürften hingegen von deutlichen Umsatzeinbussen verschont bleiben.


Informationen

Letzte Änderung 20.12.2023

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