Corona: Was Unternehmen wissen müssen

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(Update 13.04.2022) Diese Seite wird regelmässig mit den neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, die Unternehmen betreffen, aktualisiert. Sie stellt auch alle Massnahmen vor, die derzeit zur Unterstützung von Schweizer KMU ergriffen werden. 

 
 
 
 

Coronavirus: Rückkehr in die normale Lage und Planung der Übergangsphase bis Frühling 2023

Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.

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Coronavirus: Bundesrat verlängert Schutzschirm für Eventbranche

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 die Änderung der Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe) genehmigt. Mit dieser Änderung, die am 1. Mai 2022 in Kraft tritt, wird der Schutzschirm für Publikumsanlässe bis Ende 2022 verlängert.

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Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Härtefallverordnung 2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die Härtefallverordnung für das Jahr 2022 verabschiedet. Die Umsetzung der Härtefallverordnungen obliegt weiterhin den Kantonen. Sie können Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie hohe Umsatzausfälle erleiden, mit Beiträgen unterstützen. Der Bund übernimmt wie bisher 70 bis 100 Prozent der Beiträge. Die Unterstützungsbeiträge werden in Not geratenen Unternehmen maximal für das erste Halbjahr 2022 ausgerichtet und berechnen sich auf Basis der ungedeckten Kosten. Die Anspruchsvoraussetzungen und Obergrenzen entsprechen weitgehend der bisherigen Härtefallunterstützung..

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Covid-19-Kredite: Bundesrat belässt Zinsen unverändert und begrüsst Amortisationsregelungen

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 mit den Covid-19-Krediten beschäftigt. Er beschloss, die Zinsen für die Covid-19-Kredite unverändert zu belassen. Weiter begrüsst er die Einführung von Amortisationen per 31. März 2022 mit der Möglichkeit eines Aufschubs und informiert über die Forderungsbewirtschaftung.

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Coronavirus: Webseite des SECO

Das SECO hat eine umfangreiche Webseite «Neues Coronavirus» mit dem Fokus auf die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus aufgeschaltet. Die Webseite erklärt die Instrumente im Detail und erläutert die verschiedenen Vorgehensweisen der betroffenen Personen und Branchen wie Unternehmen, Selbständige, Kultur und Sport.

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SECO Infoline

Medienmitteilungen

Der Bundesrat (02.02.2022)

Der Bundesrat (02.02.2022)

Der Bundesrat (02.02.2022)

Letzte Änderung 13.04.2022

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News und nützliche Informationen für Gründer und Unternehmer
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