"Ein überschuldeter Unternehmer fühlt sich häufig überfordert"

Die Zahl der Firmenkonkurse nimmt dieses Jahr zu. Die Rechtsanwältin Ema Bolomey erklärt, was in einem solchen Fall zu tun ist und welche Folgen ein Konkurs für Kunden und Belegschaft hat.

Für dieses Jahr wird in der Schweiz eine Zunahme der Firmenschliessungen erwartet. Die Wirtschaftsauskunftei Dun&Bradstreet zählte zwischen Januar und Mai 2022 insgesamt 1'916 Konkurse, was im Jahresvergleich einen Anstieg um 17% bedeutet. Was sollte ein Unternehmer tun, der kurz vor dem Konkurs steht? Was muss man bei einem solchen Verfahren berücksichtigen? Welche Massnahmen kann man ergreifen, um die endgültige Schliessung seines KMU zu verhindern? Die in Lausanne ansässige Rechtsanwältin Ema Bolomey, die auf dieses Thema spezialisiert ist, spricht über die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt.

Was genau ist ein Konkurs aus juristischer Sicht?

Ema Bolomey: Zum Konkurs kommt es, wenn ein Unternehmen überschuldet ist, das heisst, wenn der Wert seiner Aktiven die Summe der Schulden nicht mehr deckt. Genau genommen gibt es hauptsächlich zwei Situationen, die ein Konkursverfahren auslösen: Wenn der Verwaltungsrat (VR) ernsthaften Grund zu der Annahme hat, dass das Unternehmen überschuldet ist, muss er das Gericht darüber in Kenntnis setzen (Art. 725 OR). Der andere klassische Fall ist, dass eine von einem externen Gläubiger veranlasste Betreibung in einen Konkurs mündet. Es gibt noch eine dritte Situation, nämlich den Konkurs aufgrund von Mängeln in der Organisation der Firma (Art. 731b OR), der aber seltener ist.

Welche Vorkehrungen sind zu treffen, wenn sich die Gefahr eines Konkurses abzeichnet?

Bolomey: Man muss so schnell wie möglich reagieren, sobald man feststellt, dass es zu einem Liquiditätsverlust kommt. Gemäss Art. 725 Abs. 1 OR ist der Verwaltungsrat verpflichtet, sofort eine Generalversammlung einzuberufen und Sanierungsmassnahmen vorzuschlagen, sobald aus der letzten Jahresbilanz hervorgeht, dass die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlich vorgeschriebenen Reserven nicht mehr gedeckt ist. Die Sanierungsmassnahmen können zum Beispiel Verhandlungen mit Lieferanten oder Kunden betreffen oder auch Vereinbarungen über die Stundung von Forderungen. Manchmal muss man auch darüber nachdenken, einigen Beschäftigten zu kündigen, wobei die gesetzlichen Fristen und die Bestimmungen zu Massenentlassungen einzuhalten sind.

Welche Schritte sind zu unternehmen, um den Konkurs seiner Firma zu anzumelden?

Bolomey: Wenn eine Firma ihre Überschuldung feststellt, ist der Verwaltungsrat verpflichtet, eine Zwischenbilanz aufzustellen und diese von einer zugelassenen Revisionsstelle prüfen zu lassen (Art. 725 Abs. 2 OR). Ergibt diese Bilanz, dass die geschuldeten Forderungen nicht mehr zurückgezahlt werden können, muss der VR das Gericht am Firmensitz darüber informieren. Dieses Vorgehen gilt sowohl für Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch für Einzelunternehmen. Wenn der Verwaltungsrat nicht reagiert, kann er haftbar gemacht und in einem Verfahren wegen Pflichtverletzung oder schlechter Unternehmensführung zur Verantwortung gezogen werden.

Kann der Konkurs eines Unternehmens manchmal durch eine Vereinbarung abgewendet werden?

Bolomey: Es gibt mehrere Instrumente, die hier zum Einsatz kommen können. Der Aufschub des Konkurses entspricht der Vertagung der Verkündung des Konkurses durch das Gericht, auf Antrag des VR oder eines Gläubigers, sofern die Sanierung der Firma grundsätzlich noch möglich ist. Konkret bedeutet das, dass man auf Pause drückt, um dem Unternehmen Zeit zu geben, seine finanzielle Lage zu verbessern.

Die Nachlassstundung ist ein weiteres Instrument, das einem finanziell angeschlagenen Unternehmen zur Verfügung steht; sie beruht auf einer Einigung mit den Gläubigern. Mit einem Nachlassvertrag können diese beispielsweise beschliessen, ganz oder teilweise auf ihre Forderungen zu verzichten, Fälligkeiten für Zahlungen festlegen oder akzeptieren, als Ausgleich einige Vermögenswerte oder Aktivitäten der Firma zu übernehmen. Es handelt sich um ein ziemlich komplexes Verfahren, das zu begründen ist, indem verschiedene Belege (Cashflow, Bilanz) und ein gültiger Entwurf eines Nachlassvertrags eingereicht werden.

Welche Folgen hat ein Konkurs für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Bolomey: Anders als viele Arbeitgeber denken, führt ein Konkursverfahren nicht automatisch zu einer Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Die Arbeitsverträge bleiben in Kraft und die Beschäftigten müssten weiterhin ihren Lohn als Gegenleistung für ihre Arbeit erhalten. Die nicht gezahlten Löhne addieren sich also zu den Schulden der Firma. Nachdem der Konkurs verkündet wurde, ist der Konkursverwalter für die Auflösung der Arbeitsverträge zuständig. Für den Fall, dass der Arbeitgeber insolvent ist, haben die Beschäftigten die Möglichkeit, den Vertrag sofort zu kündigen und eine sogenannte "Insolvenz-Entschädigung" zu erhalten, die sie bei der kantonalen Arbeitslosenkasse unter Einhaltung eines strengen Ablaufs einfordern können.

Was sind die grössten Herausforderungen im Zusammenhang mit einem Konkursverfahren?

Bolomey: Der Konkurs wirft eine Reihe juristischer Probleme auf: Sind die angemeldeten Forderungen berechtigt oder nicht? Müssen die geschlossenen Verträge überprüft werden? Welche Massnahmen sind gegenüber den Beschäftigten zu treffen? Es gibt auch bestimmte Handlungen, die vor und während des Konkursverfahrens untersagt sind. Beispielsweise darf ein Unternehmen, dem es schlecht geht, keinen Gläubiger bevorzugen und Vermögenswerte nicht zu einem zu geringen Wert verkaufen. Meiner Meinung nach ist es daher unerlässlich, im Vorfeld eines Konkurses einen Anwalt einzubinden. Das gilt auch für die Vorbereitung eines Antrags auf Aufschub oder Nachlassstundung, bei der in komplexen Fällen idealerweise auch die Hilfe eines Treuhänders in Anspruch genommen wird.

Vorausschauendes Handeln ist das A und O, um zu vermeiden, dass ein Unternehmen in Schwierigkeiten gerät. Wenn man überschuldet oder insolvent ist, muss man weiter proaktiv handeln und Notfallmassnahmen treffen und darf nicht vergessen, diese zu dokumentieren (Protokolle der VR-Versammlungen, Kontaktierung der Gläubiger usw.). Der Unternehmer ist in einer solchen Situation oft überfordert und hat zu wenig Abstand. Deshalb ist es sinnvoll, unabhängige Expertinnen und Experten zu beauftragen, insbesondere um mit den Gläubigern des Unternehmens eine bestmögliche Einigung auszuhandeln.


Informationen

Zur Person/Firma

Ema Bolomey, Fachanwältin für Wirtschaftsrecht

Ema Bolomey ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Wilhelm Gilliéron Avocats in Lausanne. Sie ist dort für den Bereich Verwaltungsrecht zuständig, aber ebenso im Wirtschaftsrecht tätig, insbesondere im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und bei der Umstrukturierung von Unternehmen. Ausserdem lehrt sie an der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) und beim Fachverband für Einkauf und Supply Management (procure.ch).

Letzte Änderung 03.08.2022

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