Analyse des Unternehmens mit einer Due Diligence

Eine Due Diligence ist eine detaillierte Prüfung des Unternehmens vor der Unternehmensbewertung und der Übernahme durch die Nachfolgeperson.

Im Zusammenhang mit einer Firmenübertragung versteht man unter "Due Diligence" eine akribische Prüfung des Unternehmens. Es geht dabei um eine vertiefte Analyse des Unternehmens, seiner Ertragskraft sowie der Qualität der Mitarbeitenden. Neben den betriebswirtschaftlichen werden auch rechtliche und steuerliche Aspekte geprüft. Ziel einer Due Diligence ist es, möglichst viele Informationen über die Chancen und Risiken zu gewinnen. Dies erleichtert den Kaufentscheid, die Preisfindung und die Vertragsgestaltung und hilft dabei, die Angemessenheit des vorgeschlagenen Preises zu überprüfen.

Eine Due Diligence empfiehlt sich vor allem bei einer familienexternen Übernahme. Die von aussen kommende Nachfolgeperson sollte sich nicht ausschliesslich auf das von der Inhaberin oder dem Inhaber erarbeitete Firmenprofil verlassen. Vielmehr muss sie sich ein eigenes Urteil über die Stellung des Unternehmens im Markt, den Marktanteil, die Konkurrenzverhältnisse sowie alle relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte bilden.

Die Durchführung einer Due Diligence liegt auch im Interesse der Person, die das Unternehmen übergibt oder verkauft. Sie ermöglicht einen rationaleren und effizienteren Ablauf der Verhandlungen. Zudem kann so die Struktur der Übertragung nicht zuletzt in steuerlicher Hinsicht auch für die Verkaufspartei optimiert werden. Überdies reduziert sich das Haftungsrisiko für die Verkäuferin oder den Verkäufer, weil die Nachfolgeperson den im Rahmen der Due Diligence erhaltenen Informationen Rechnung tragen muss. Vorbehalten bleiben allerdings die vertraglichen Vereinbarungen.

Umfang, Zeitbedarf und Kosten

Der Umfang der Due Diligence wird massgeblich von der beabsichtigten Übertragungsform geprägt:

  • Beim sogenannten Asset Deal (wo nur bestimmte Aktiven eines Unternehmens übernommen werden) sind lediglich die für die Übernahme bestimmten Vermögenswerte (z. B. Betriebsanlagen, Warenlager, Patente) einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
  • Ist hingegen die Übernahme des gesamten Unternehmens mit allen Aktiven und Passiven geplant, hat sich die Due Diligence auch auf sämtliche Werte und Verbindlichkeiten z. B. der letzten drei Geschäftsjahre zu beziehen.
  • Dazu kommen die Darstellung der Unternehmensfinanzierung und der langfristigen Miet-, Leasing- oder Arbeitsverträge usw. sowie die Marktdaten wie Kundenstruktur, Konkurrenten und Umsatz.

Eine gründliche Due Diligence erfordert, dass man sich dafür ausreichend Zeit nimmt. Unter Umständen arbeiten mehrere Fachleute im Auftrag des Kaufinteressenten an der Unternehmensprüfung mit. Dazu kommt, dass allenfalls gewisse Unterlagen seitens der Übergebenden erst noch beschafft oder erstellt werden müssen.

Entsprechend ist eine Due Diligence auch mit Kosten verbunden. Dabei kann die Person, die das Unternehmen übergeben möchte, dabei helfen, Zeit und Kosten zu sparen, indem sie frühzeitig die relevanten Unterlagen zusammenstellt. Häufig werden diese den Beratern und Fachleuten zur Einsicht und Prüfung in einem sogenannten Datenraum zur Verfügung gestellt. Ein solches Vorgehen trägt ebenfalls zur Risikominimierung für die Verkaufspartei bei, während die Interessentin oder der Interessent zugleich die gewünschten Informationen erhält.



Letzte Änderung 06.03.2020

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