Allfällige Zinsanpassung für die Covid-19-Kredite per Ende März 2024

grafische Darstellung einer steigenden Zinsentwicklung

(22.02.2024) Die Zinssätze für die Covid-19-Kredite werden gemäss Gesetz jährlich per 31. März durch den Bundesrat überprüft und gegebenenfalls den Marktentwicklungen angepasst. Somit könnte der Bundesrat die aktuellen Zinssätze von 1,5 Prozent für die Covid-19-Kredite bis 500'000 Franken sowie 2,0 Prozent für die Covid-19-Kredite über 500'000 Franken per Ende März 2024 anpassen.

Bei der Lancierung der Finanzhilfen im März 2020 betrugen die Zinssätze 0,0 Prozent für Kredite bis 500'000 Franken beziehungsweise 0,5 Prozent für Kredite über 500'000 Franken. In den Jahren 2021 und 2022 erfolgten jeweils per 31. März Überprüfungen, die zu keiner Anpassung der Zinssätze für die Covid-19-Kredite führten, da sich zu diesen Zeitpunkten die massgebenden Zinssätze im negativen Bereich befanden. Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung der Zinssätze unter anderem die Höhe des Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dieser wurde seit Sommer 2022 fünf Mal erhöht und liegt aktuell bei 1,75 Prozent. Insbesondere infolge des Anstiegs des SNB-Leitzinses beschloss der Bundesrat, die Zinssätze für Covid-19-Kredite bis 500'000 Franken von 0,0 auf 1,5 Prozent und für Covid-19-Kredite über 500'000 Franken von 0,5 auf 2 Prozent per 31. März 2023 zu erhöhen.

Per Ende März 2024 überprüft der Bundesrat die Zinssätze für die Covid-19-Kredite. Im Lichte des aktuellen SNB-Leitzinses kann dabei eine Erhöhung nicht ausgeschlossen werden.

Für das Geschäft zuständig ist das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD).


Informationen

Letzte Änderung 22.02.2024

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