KMU-Forum für Ausdehnung der Verlustverrechnungsfrist für Unternehmen

Personen von hinten in einem Vortragssaal.

(01.11.2023) Das Parlament beantragt infolge der Pandemie die Ausdehnung der Verlustverrechnungsfrist für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre. Diese Änderung ist notwendig, da es nach der geltenden Rechtslage passieren kann, dass Unternehmen nicht in der Lage sind, einen Teil ihrer Verluste mit späteren Gewinnen auszugleichen. Der Bundesrat hat inzwischen die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen und sie in die Vernehmlassung gegeben. Die ausserparlamentarische Kommission KMU-Forum gibt eine positive Stellungnahme zu dieser Vorlage ab.

Das KMU-Forum begrüsst insbesondere die positiven Wirkungen der Massnahme auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz der Unternehmen. Es erklärt, dass die Änderung dabei helfen wird, den Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten besser einzuhalten. Die Expertinnen und Experten schätzen ausserdem, dass das neue Gesetz besonders denjenigen Unternehmen zugutekommen wird, die eine längere Entwicklungsphase durchmachen müssen, beispielsweise Start-ups.

Die Ausdehnung der Frist würde jedoch nur Defizite betreffen, die nach 2020 eingetreten sind. Frühere Verluste könnten weiterhin nur über einen Zeitraum von sieben Jahren verrechnet werden. Mehrere Mitglieder des KMU-Forums bedauern, dass die Möglichkeit zur Verrechnung von Verlusten nicht zeitlich unbegrenzt sein soll, wie es in den Nachbarländern der EU der Fall ist. Sie betonen ferner, dass die Systeme, die in Frankreich und in Deutschland in Kraft sind, eine jährliche Verrechnung sämtlicher Einnahmen bis zu einer Million Euro erlauben und bei einer höheren Summe noch bis zu 50% respektive 60% möglich sind.


Informationen

Letzte Änderung 01.11.2023

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