
(30.11.2022) Auch im Jahr 2020 waren atypische Arbeitsformen ein Bestandteil des Schweizer Arbeitsmarkts. Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) sind 10% der Beschäftigten davon betroffen. Überdurchschnittlich hoch ist die Quote bei den 15- bis 24-Jährigen und bei bestimmten Hilfsarbeitskräften.
Diese Beschäftigungsgruppe – bei der Ausbildungsverhältnisse nicht mitgezählt werden – umfasst die Arbeit auf Abruf (5,1% der Erwerbsbevölkerung 2020), befristete Arbeitsverträge unter einem Jahr (3,1%), Beschäftigungsgrade von weniger als 20% (2,3%) und Personalverleih (1,2%).
Besonders betroffen sind Erwerbstätige zwischen 15 und 24 Jahren: 26,9% von ihnen sind in einem atypischen Verhältnis beschäftigt. In dieser Altersgruppe arbeiten knapp 9,8% der Angestellten auf Abruf und 13,4% haben einen befristeten Vertrag von unter einem Jahr unterzeichnet, also vier Mal so viele wie der Durchschnitt über alle Altersgruppen.
Kurzzeitverträge sind auch in bestimmten Branchen wie der Land- und Forstwirtschaft (9,3%), dem Gastgewerbe (6,1%) sowie im Bereich "Kunst, Unterhaltung, private Haushalte und sonstige Dienstleistungen" (5,9%) stärker verbreitet. Darüber hinaus sind Beschäftigungsgrade unter 20% bei Hilfsarbeitskräften wie Küchenhilfen oder Forsthelfern üblich (9,5%) und in geringerem Ausmass auch bei Dienstleistungsberufen und im Verkauf (4,7%). Arbeit auf Abruf betrifft wiederum mehr als einen von zehn Beschäftigten im Gastgewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft.
Frauen haben häufiger eine Stelle in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis (12,5%) als Männer (8%), doch bei Männern ist der Anteil an Beschäftigten im Personalverleih (über eine Zeitarbeitsfirma) mit 1,5% höher als bei den Frauen mit 0,8%.
Insgesamt hat sich das Phänomen der atypischen Beschäftigung in der Schweiz zwischen 2010 und 2020 kaum verändert.
Letzte Änderung 30.11.2022