Ablösung der Einzahlungsscheine – Umstellung auf die QR-Rechnung nimmt Fahrt auf

Frau scannt qr-Code vor einem PC

(28.12.2021) Die aktuelle Studie von gfs.bern zur Ablösung der heutigen Einzahlungsscheine zeigt: Die Umstellung der Unternehmen auf die QR-Rechnung nimmt Fahrt auf. Bereits heute planen rund zwei Drittel aller Schweizer Unternehmen die Umstellungsarbeiten zeitgerecht abzuschliessen. 

94 % der befragten Unternehmen wissen von der Umstellungspflicht und 81 % kennen das genaue Enddatum der Einzahlungsscheine, denn ab dem 30. September 2022 sind in der Schweiz Zahlungen mit den roten und orangen Einzahlungsscheinen nicht mehr möglich. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen in der Lage sein, QR-Rechnungen auszustellen. Die Studie zeigt auch, dass die QR-Rechnung bereits im Alltag angekommen ist und überzeugt: Wer schon umgestellt hat, sammelt damit grösstenteils gute Erfahrungen und ist mit der QR-Rechnung in der Anwendung zufrieden.

Jetzt umstellen auf die QR-Rechnung oder eBill!

Für Unternehmen ist es jetzt höchste Zeit umzustellen, sofern sie dies noch nicht getan haben. Zu beachten ist insbesondere auch der Versand von sämtlichen Zahlungsbelegen am Jahresanfang, z.B. für Ratenzahlungen mit Zahlungszielen nach dem Enddatum. Hier erhöht sich der Handlungsdruck zusätzlich, da dann die Umstellung auf die QR-Rechnung faktisch schon Anfang 2022 erfolgt sein muss. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die fristgerechte Umstellung von Daueraufträgen.

Handlungsbedarf für Rechnungssteller mit Hard- und Software-Lösungen

Der Zahlungsverkehr und insbesondere die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung von Rechnungsstellern mit Hard- und Software-Lösungen müssen rechtzeitig umgestellt werden. Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, wird empfohlen, umgehend ihre Bank und ihren Softwarepartner zu kontaktieren. Diese leisten Unterstützung bei den erforderlichen Planungs- und Umstellungsarbeiten auf die QR-Rechnung bzw. eBill.

Für weitere Informationen zur QR-Rechnung und zu eBill wenden sich Rechnungsempfänger an ihre Bank. Rechnungssteller und Unternehmen mit Hard- und Software-Lösungen kontaktieren ebenfalls ihre Bank und/oder ihren Softwarepartner.

Autor: SIX


Informationen

Letzte Änderung 28.12.2021

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