Reform der Schweizerischen Exportrisikoversicherung

Der Bundesrat plant eine Revision des Bundesgesetzes über die Schweizerische Exportrisikoversicherung. Erläuterungen.

Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen, kann ein Exporteur sein Exportgeschäft bei der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) gegen politische und wirtschaftliche Risiken absichern. Der Bundesrat will dieses Instrument modernisieren. Zu diesem Zweck hat er am 21. Mai 2014 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERVG) verabschiedet.

Das Ziel dieser Revision, die dem Parlament übergeben wurde, besteht darin, der Schweizerischen Exportrisikoversicherung weiterhin wettbewerbsfähige Leistungen zu ermöglichen, die den Bedürfnissen der Schweizer Firmen entsprechen. Denn diese müssen ihre Exportgeschäfte zu ähnlichen Bedingungen finanzieren und versichern können wie ihre ausländischen Mitbewerber. Das für die Revision zuständige Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) betonte in einer Medienmitteilung, dass die KMU "die grössten Nutzniesser dieser Massnahmen" seien.

Die drei wichtigsten Ziele der Reform sind:

  • die dauerhafte Erweiterung des Angebots der SERV um die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie (drei Instrumente zur Verbesserung der Liquidität der Exporteure);
  • die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Abschluss von privatrechtlichen Rückversicherungsverträgen und das Ermöglichen des Abschlusses von Versicherungen in der Regel durch Verfügungen anstatt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag;
  • die genaue Definition des "schweizerischen Wertschöpfungsanteils" als Voraussetzung für eine Versicherung bei der SERV und die Anhebung des maximalen Deckungssatzes des Delkredererisikos für ungesicherte Lieferantenkredite mit privaten Schuldnern von 85% auf 95%.

Zusätzliche Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des SECO (s.u.). Die Entscheidungen der beiden Kammern zu diesem Thema können auf der Website des Parlaments (s.u.) verfolgt werden.


Informationen

Letzte Änderung 11.04.2016

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