Freie Berufe

Rund 400'000 Personen in der Schweiz, also knapp 10% der erwerbstätigen Bevölkerung, üben einen freien Beruf aus, wie aus einem Bericht des Bundesrates hervorgeht. Die freien Berufe, die oft im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit praktiziert werden, zeichnen sich durch die hochwertigen grundlegenden Dienstleistungen aus, mit denen sie zur Wirtschaft beitragen.

Arzt, Anwalt, Architekt oder auch Musiker: Die freien Berufe bilden eine Gruppe heterogener Tätigkeiten in den Branchen Gesundheit, Soziales, Technik, Recht und Wirtschaft. Sie lassen sich jedoch anhand von vier nicht-kumulativen Kriterien erkennen:

  • Personenbezug: Jede Person, die freiberuflich tätig ist, übt ihre Arbeit selbstständig, persönlich und eigenverantwortlich aus.
  • Dienstleistung: Die freien Berufe gründen sich auf hochwertige Dienstleistungen, die häufig bestimmte intellektuelle Fähigkeiten erfordern.
  • Qualifikation: Die Dienstleister verfügen über einen hohes Ausbildungsniveau. Rund 84% von ihnen haben einen Abschluss auf Tertiärstufe.
  • Reglementierung: Die Ausübung eines freien Berufes ist häufig staatlich reglementiert – bundesweit oder mindestens in einem Kanton.


Freiberuflerinnen und Freiberufler werden auch als "Selbstständige ohne Unternehmen" bezeichnet. Ihre Tätigkeit gilt in der Regel als nicht gewinnorientiert und ist von der Pflicht zur Eintragung im Handelsregister befreit (nicht veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts vom 21. Januar 2009, 4A 526/2008). Bei einer Tätigkeit, für die eine Geschäftsführung im eigentlichen Sinne erforderlich ist, ist ein Eintrag trotzdem Pflicht.

Reglementierungen

Um die Anerkennung der Abschlüsse zu gewährleisten und öffentliche Güter wie Sicherheit oder Gesundheit zu schützen, unterliegen die freien Berufe häufig verschiedenen offiziellen Reglementierungen.

In den 2010er Jahren wurden einige Reglementierungen durch Bundesgesetze ersetzt. Dank dieser Veränderungen konnten die Wettbewerbshindernisse auf dem Schweizer Binnenmarkt reduziert und gute Bedingungen für die Personenfreizügigkeit geschaffen werden.

Freizügigkeit

Zwischen 2002 und 2012 führte die Öffnung des Arbeitsmarktes zu einer hohen Zuwanderung von Staatsangehörigen der EU-/EFTA-Staaten. Mit diesem erleichterten Zugang reagierte man auf die steigende Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach hochqualifizierten Fachkräften, die in einem freien Beruf arbeiten.

Obwohl die Schweizerinnen und Schweizer wegen des hohen Lebensstandards und der hohen Einkommen seltener in die Länder der EU auswandern, als umgekehrt europäische Arbeitskräfte in die Schweiz kommen, werden die Schweizer Abschlüsse in der EU weitestgehend anerkannt.

Bedeutung für die Schweizer Volkswirtschaft

Die Entwicklung der freien Berufe lag in der Schweiz in den letzten Jahren deutlich über dem Durchschnitt.

Das hohe Niveau der Qualifikationen zeugt von der grossen Bedeutung dieser Kategorie von Erwerbstätigen für die Volkswirtschaft. In den freien Berufen beträgt der durchschnittliche Stundenlohn laut einem Bericht des Bundesrates CHF 57,90, in anderen Berufen dagegen CHF 39,00.


Informationen

Letzte Änderung 29.01.2024

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