Die Banken unterscheiden zwischen kurzfristigen Betriebskrediten zur Finanzierung des Umlaufvermögens und langfristigen Investitionskrediten zur Finanzierung des Anlagevermögens.
Als kurzfristiges Fremdkapital gelten alle Verpflichtungen, welche innert Jahresfrist zur Zahlung fällig werden. Fremdkapital, welches der Unternehmung für mehr als 1 Jahr überlassen wird, gilt als langfristig.
Das klassische Instrument zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist der Kontokorrentkredit. Wie hoch die Kreditlimite ist und wieviel Zins darauf entrichtet werden müssen, hängt vom Risiko ab.
Das Finanzinstitut vergütet auf Kontokorrentguthaben einen minimalen Zins von 0,125% oder 0,25%. Beansprucht man dann tatsächlich Kredit, so verlangt die Bank evtl. nebst dem Zins zusätzlich eine Kommission, die sie normalerweise pro Quartal erhebt. Die Kommission kann beispielsweise 0,125% oder 0,25% auf den höchsten oder bloss auf den durchschnittlich beanspruchten Kreditbetrag betragen. Wie hoch sie genau ist und ob die Kommission auf den höchsten oder bloss auf den durchschnittlich beanspruchten Kreditbetrag erhoben wird, muss verhandelt werden.
Als Variante zu Kontokorrentkrediten gewähren die Banken feste Vorschüsse mit Laufzeiten ab 1 bis 12 Monaten.
Blankokredite (Kredite ohne Sicherheit), gibt es bei Neugründungen praktisch nicht. Und auch gestandene Unternehmen erhalten Kreditlimiten ohne Deckung nur, wenn sie über Jahre bewiesen haben, dass sie erfolgreich geschäften und ihren Verpflichtungen immer pünktlich nachgekommen sind. Werden Sicherheiten, wie beispielsweise nicht voll belastete Immobilien, eine noch nicht verpfändete Lebensversicherung oder auch Wertpapiere, geboten, wirkt sich das positiv auf den Preis (Kreditzins) aus.
Bankdarlehen, also Investitions- oder Festkredite, gewähren die Banken zur langfristigen Finanzierung des Anlagevermögens. Je nach Fall müssen sie in Raten amortisiert oder am Ende der Laufzeit einmalig zurückbezahlt werden.
Vergleichsweise günstig sind Festhypotheken auf Geschäftsliegenschaften, wobei die der Absicherung dienenden Immobilien marktgängig sein müssen.
Höhe des Zinssatzes
Die Höhe des Zinssatzes hängt vom zu Grunde liegenden Marktzins zur Refinanzierung risikoarmer Kredite ab, so etwa von den Libor-Sätzen (Libor = London Interbank Offered Rate. Marktzinssatz, zu dem sich erstklassige Banken in London gegenseitig kurzfristige Gelder ausleihen) für Laufzeiten unter 12 Monaten oder von den Swap-Sätzen (Interbanken-Zinssatz) für Laufzeiten von mehr als 1 Jahr.
Normalerweise steigen die Marktsätze mit zunehmender Laufzeit. Die Bank schlägt auf den Marktzinssatz einen Zuschlag für Risiko-, Eigenkapital- und Betriebskosten sowie die Gewinnmarge. Dieser Zuschlag wird in Basispunkten (1 Basispunkt (Bp) = 0,01%) oder landläufig in Prozenten angegeben. Er hängt primär vom Risiko des Schuldners (Bonitätsrating), der Kredithöhe und von den gebotenen Sicherheiten ab. Daneben kann auch eine breite und nicht nur das Kreditbegehren betreffende Kundenbeziehung zur Bank eine (konditionenverbessernde) Rolle spielen.