(16.12.2020) Die ausserparlamentarische Kommission KMU-Forum äussert sich positiv zur Teilrevision des Bauvertragsrechts. Diese Änderung des Obligationenrechts legt neue Regelungen im Fall von Baumängeln fest.
Der Bundesrat schlägt vor, mehrere kritische Punkte des aktuell geltenden Rechts anzupassen. Sein Ziel ist, die Situation der Bauherrinnen und Bauherren zu verbessern, besonders diejenige der Haus- und Stockwerkeigentümer.
Das KMU-Forum, das sich dafür einsetzt, dass die Bundesverwaltung den kleinen und mittleren Unternehmen besondere Beachtung schenkt, fordert in seiner Stellungnahme vom 30. November 2020, dass die neuen Bestimmungen zum Nachbesserungsrecht auch auf Inhaber von KMU sowie auf Selbstständigerwerbende im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Anwendung finden und diesen zugutekommen.
Darüber hinaus unterstützt das KMU-Forum die Einführung einer Frist von 60 Tagen für die Rüge von Baumängeln. Derzeit müssen diese dem Unternehmer "sofort" nach dem Entdecken angezeigt werden. Durch die neue Rügefrist können unnötige Streitigkeiten und das Risiko einer Verwirkung der Mängelrechte der Bauherren vermieden werden. Allgemein begrüsst die Kommission, dass die neuen Regelungen mit den Normen des Schweizerischen Ingenieurs- und Architektenvereins (SIA) kompatibel sind.
Nicht zuletzt befürwortet das KMU-Forum die vorgeschlagene Massnahme zu den Sicherheiten, die Grundeigentümer zur Abwendung der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts liefern müssen. Die Revision sieht vor, dass diese Ersatzsicherheiten künftig die Verzugszinsen für einen auf zehn Jahre begrenzten Zeitraum decken müssen anstatt wie bisher für unbeschränkte Zeit. Von dem erleichterten Erhalt von Bankgarantien werden nicht nur die Grundeigentümer profitieren, sondern auch die betroffenen Gläubiger, namentlich Handwerker und Unternehmer.
Letzte Änderung 16.12.2020