Neue Regeln zur Produktesicherheit (1.7.2010)

Am 1. Juli 2010 ist das neue Produktesicherheitsgesetz (PrSG, SR 930.11) in Kraft getreten. Es enthält Vorschriften für die Sicherheit aller Produkte, die in Verkehr gebracht werden. Eine wesentliche Neuerung besteht in der Pflicht der Hersteller, Importeure, Händler etc. erkannte Produktgefahren den zuständigen Vollzugsbehörden zu melden und Angaben über die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu liefern. Produkte können noch bis zum 31. Dezember 2011 nach den Anforderungen des bisherigen Rechts in Verkehr gesetzt werden.

Mit dem PrSG wurde die EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit ins schweizerische Recht umgesetzt. Neben der Sicherheit von Produkten dient das PrSG somit auch dem freien Warenverkehr mit den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz.

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Letzte Änderung 23.01.2020

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