Der Jahresabschluss beim Einzelunternehmen

Bei einem Einzelunternehmen hat der Unternehmer Anspruch auf den gesamten Gewinn. Beim Jahresabschluss ist Geschäftliches und Privates sauber zu trennen.

Bei einem Einzelunternehmen bringen die Inhaber das ganze Eigenkapital auf. Sie führen das Geschäft und sind im Rahmen der gesetzlichen Grenzen frei in ihren Entscheidungen. Sie haften mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Dafür haben sie Anspruch auf den ganzen Gewinn, müssen darauf aber Einkommenssteuern bezahlen. Analog verhält es sich bei den Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.

Es ist daher nötig, Privates und Geschäftliches absolut sauber auseinander zu halten. Die Steuerbehörden unterscheiden nämlich strikte zwischen notwendigem Geschäftsvermögen und Privatvermögen. Dazwischen liegt eine Grauzone von Gütern, die sowohl geschäftlich wie auch privat genutzt werden (z.B. Geschäfts- und Wohnliegenschaft, Fahrzeug). In solchen Fällen muss man eine anteilige Ausscheidung vornehmen

Analog zum Vermögen sind auch Privat- und Geschäftsaufwand klar zu trennen. Denn auch Selbständigerwerbende dürfen ihre privaten Lebenshaltungskosten nicht einfach über die Firma abbuchen und nur den geschäftsmässig begründbaren Aufwand vom Ertrag abziehen.

In der Buchhaltung trägt man diesem Umstand Rechnung, indem man ein Privatkonto und ein Eigenkapitalkonto einrichtet.

  • Das Privatkonto ist die Schnittstelle zwischen Geschäfts- und Privatbereich und dient der Abwicklung der laufenden Gutschriften und Bezüge des Geschäftsinhabers.
  • Gegenüber steht das Eigenkapitalkonto, aus dem das langfristig durch die Geschäftsinhaber zur Verfügung gestellte Kapital hervorgeht. Hier werden die während eines Jahres erfolgten Kapitalerhöhungen und -rückzüge festgehalten. Zudem bildet es die Berechnungsgrundlage für die Eigenkapitalverzinsung und zeigt den Ausgleich des Privatkontos sowie eventuelle Gewinn- oder Verlustverbuchungen. Private Warenbezüge dürfen die Inhaber einer Einzelunternehmen zum Einstandspreis berechnen. Der Saldo des Privatkontos wird beim Jahresabschluss auf das Eigenkapitalkonto gebucht, sodass das Privatkonto bei der Einzelunternehmen nicht in der Bilanz erscheint.

Das Privateinkommen des Unternehmers besteht aus seinem Eigenlohn, dem Eigenzins, den er oder sie sich auf seinem Kapital vergütet und dem Reingewinn seiner Firma.

Bei einer AG oder GmbH ist das alles viel einfacher: Privat- und Geschäftsvermögen sind hier klar getrennt, die Vermögenswerte der Gesellschaft sind Geschäftsvermögen. Firmeninhaberinnen und -inhaber sind in aller Regel Angestellte ihres Unternehmens, soweit sie im Betrieb direkt mitarbeiten.


Letzte Änderung 04.05.2021

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