Am 1. April 2012 tritt das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) in Kraft. Zudem werden aktualisierte und neu redigierte Broschüren zur Umsetzung der PBV veröffentlicht.
In den letzten Jahren haben sich in der Schweiz irreführende und missbräuchliche Geschäftsmethoden verbreitet, die mit dem geltenden Recht ungenügend bekämpft werden können. Mit der Revision des UWG und der PBV werden die bestehenden gesetzlichen Lücken geschlossen. Konsumenten wie Unternehmen werden besser gegen unlautere Geschäftsmethoden geschützt.
Neue Bestimmungen im UWG und in der PBV
Die Gesetzesänderungen im UWG erlauben es, Schwindeleien bei Einträgen in nutzlose Register effizienter entgegenzutreten, sich besser gegen unerbetene Werbeanrufe zu wehren und der Einlösung von Gewinnversprechen im Zusammenhang mit Werbefahrten oder sonstigen Verkaufsveranstaltungen Schranken zu setzen. Sie ermöglichen zudem, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen zu unterbinden und besser gegen unlautere Schneeballsysteme vorzugehen. Schliesslich werden an den geschäftlichen Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. So ist es beispielsweise unabdingbar, dass ein Online-Händler seine Identität offenlegt, einen Kundendienst angibt und eine über das Internet getätigte Bestellung umgehend bestätigt. Bei der Rechtsdurchsetzung wird der Bund künftig stärker einbezogen als bisher. Neu wird er gegen unlautere Geschäftspraktiken, die Kollektivinteressen gefährden oder verletzen, mittels Straf- oder Zivilklage intervenieren können.
Der PBV werden neu zusätzliche Dienstleistungen unterstellt. Veterinäre, Hörgeräteanbieter, Notare, Bestattungsinstitute und Fluggesellschaften sind künftig gehalten, die Verrechnungssätze oder den Gesamtpreis für von ihnen angebotene Dienstleistungen bekanntzugeben. Für Dienstleistungen bei der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten ist ebenfalls der tatsächlich zu bezahlende Preis zu nennen.
Neue Broschüren zur Umsetzung der PBV
Das Staatsekretariat für Wirtschaft SECO hat die PBV-Wegleitung für die Praxis aus dem Jahre 2007, welche Anbietern, Werbetreibenden und kantonalen Vollzugsstellen einen Leitfaden zur Umsetzung der PBV gibt, den Verordnungsänderungen angepasst. Zudem hat es drei neue Informationsblätter erarbeitet, die Notaren, Veterinären und Abgabestellen von Arzneimitteln und Medizinprodukten die Umsetzung erleichtern soll. Das Informationsblatt für die Notariatsdienstleistungen wird ab 2. April 2012 auf der SECO-Webseite aufgeschaltet sein.
Die neuen Gesetzesanpassungen treten am 1. April 2012 in Kraft. Einzig die Bestimmung über missbräuchliche Geschäftsbedingungen tritt erst per 1. Juli 2012 in Kraft. Damit haben die von dieser Neuerung betroffenen Unternehmen insgesamt ein Jahr Zeit, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und den neuen Gesetzesanforderungen anzupassen.